Freitag, 3. Oktober 2008

Schein und Realität der Kriminalstatistik:
Was hinter den Zahlenreihen wirklich steckt

  • NEWS: Kriminalexperten kritisieren Zahlen von Fekter
  • Die Kriminaldelikte steigen in Wirklichkeit massiv an

Es war eine wahre Jubelmeldung, die ÖVP-Innenministerin Maria Fekter Anfang September stolz verkündete: Die Verbrechensrate in Österreich sei im ersten Halbjahr 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 Prozent gesunken - und das trotz Erweiterung der Schengengrenzen in den Osten, so die Ministerin. Laut den ausführlichen Daten aus dem Innenministerium gebe es demnach beachtliche Rückgänge in den Anzeigenstatistiken bei Einbruch, Diebstahl & Co - teilweise um bis zu fast 14 Prozent, wie etwa im Burgenland.

Freilich, die Euphorie der Innenministerin dauerte nur so lange, bis "Spielverderber" in Gestalt von Kriminalexperten auf der Bildfläche erschienen. Die Kritik: Die Kriminalstatistik stimme nicht, ein Rückgang existiere ausschließlich auf dem Papier, und die Delikte würden in Wahrheit massiv ansteigen.

Neue Strafprozessordnung
Der vielleicht wichtigste Faktor für die scheinbar wundersame Schrumpfung der Fekter-Zahlen: die neue Strafprozessordnung (StPO), die mit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft getreten ist. Der maßgebliche Unterschied zur alten Ordnung von juristischen Strafverfahren: Seit heuer sind erstmals ausschließlich die Staatsanwälte und nicht mehr die Untersuchungsrichter für die gesamte Abwicklung eines Strafverfahrens zuständig - womit ein erheblicher Mehraufwand an Arbeit verbunden ist. Der einzelne Staatsanwalt muss demnach von der Anzeige durch die Exekutive bis hin zur Stellung eines Strafantrages einen Fall begleiten.

Hinter vorgehaltener Hand kritisieren Kenner der Materie jedoch, dass Staatsanwälte trotz ausgeglichener Planstellen nach wie vor massiv überlastet sind. Die Folgen: Viele von der Exekutive aufgenommene Delikte werden seitens der Justiz nicht mehr weiterverfolgt. Hinzu komme, dass man den Mehraufwand an Arbeit dadurch auszugleichen versuche, dass immer weniger Anträge auf Untersuchungshaft gestellt werden.

Weitere Streitpunkte
Ebenfalls nach wie vor heftig kritisiert: der bisweilen leichtfertige Umgang der staatlichen Behörden mit den Verbrechenszahlen. So werden in der Kriminalstatistik seit einigen Jahren laut besorgten Beobachtern zum Beispiel alle von einem Täter begangenen Taten in einer Region zusammengefasst - und gelten in der Statistik somit nur als ein einziges Delikt. Wie viele Taten in Wahrheit begangen werden, kann aus dieser Statistik nicht herausgelesen werden.

Weit mehr eine Abbildung der Verbrechensrealität ist da der "Sicherheitsmonitor" (Simo). Darin wird jedes aufgenommene Vergehen sofort vermerkt - noch ehe es der Staatsanwaltschaft gemeldet wird. In der Kriminalstatistik hingegen werden nur jene Taten registriert, die die Exekutive auch tatsächlich an die Justiz weitergeleitet hat.

Mehr dazu lesen Sie im aktuellen NEWS 40/2008.

3.10.2008 10:11