Wird U-Ausschuss ein Minderheitenrecht?
20 Stimmen sollen bald ausreichend sein
- Graf: Aber höchstens zwei Ausschüsse gleichzeitig
- SPÖ will Geschäftsordnungsreform auf breiter Basis
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Grüner Sturmlauf gegen FP-Burschenschafter
·FPÖ nominiert Graf für 3. NR-Präsidenten
Ex-Vorsitzender des
Banken-U-Ausschusses
Die FPÖ plant einen neuerlichen Vorstoß zur Stärkung der Minderheitenrechte im Parlament. Martin Graf, Wissenschaftssprecher und umstrittener Kandidat für den Dritten Nationalratspräsidenten, schlug mehrere Änderungen vor, darunter ein Minderheitenrecht bei Untersuchungsausschüssen. Durch die Wahl hat im Nationalrat keine Partei mehr eine Sperrminorität bei der Zwei-Drittel-Mehrheit.
Graf, der als Vorsitzender im Banken-Untersuchungsausschuss Erfahrung gesammelt hat, sprach sich dafür aus, dass 20 Abgeordnete für die Einberufung eines U-Ausschusses reichen sollen. Bisher war eine einfache Mehrheit (92 Abgeordnete) nötig. Es sollen aber höchstens zwei Ausschüsse gleichzeitig tagen dürfen. Weiters schwebt der FPÖ eine Straffung der Zusammensetzung vor. So sollen sieben statt wie zuletzt 21 Abgeordnete das Gremium bilden. Auf die letzten U-Ausschüsse umgelegt würde das jeweils zwei statt sechs SPÖ- und ÖVP und jeweils einen FPÖ-, Grünen- (bisher jeweils zwei) und BZÖ-Vertreter (bisher einen) bedeuten.
Keine Richter als Vorsitzende
Auch die Zeugenladungen und die Schließung eines U-Ausschusses soll ein Minderheitenrecht sein. Der Vorsitzende soll weiterhin ein Parlamentarier sein. Den Vorschlag, U-Ausschüsse von Richtern leiten zu lassen, lehnte Graf klar ab. Weiters trat er für eine massive Erhöhung der Beugestrafen ein. Diese sollen sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen orientieren.
Modernisierungen will die FPÖ auch bei den Fragestunden. Graf hofft auf Einstimmigkeit bei den Minderheitenrechten, sollte sich die ÖVP aber weiter sperren, würde man sie "selbstverständlich" überstimmen.
SPÖ will Geschäftsordnungsreform
Die SPÖ will eine Reform der Geschäftsordnung des Nationalrats auf möglichst breiter Basis. Das stellte das Büro von Klubchef Josef Cap auf Anfrage klar. Die SPÖ sei immer für eine Stärkung der Minderheitenrechte eingetreten, man solle aber diese Frage nicht aus dem Gesamtkontext herauslösen. Bevorzugt würde es seitens der Sozialdemokraten, wenn sich alle Fraktionen auf eine Reform der Geschäftsordnung verständigen könnten.
Die Grünen hingegen frohlocken bereits, dass für die ÖVP deren Sperrminorität weggefallen sei. Denn als erste politische Aussage wehre sich die Volkspartei weiterhin gegen den Ausbau der Kontroll-und Minderheitenrechte im Parlament, ärgerte sich die Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig. Wenn alle anderen Parteien wollten, dass Kontrolle im Hohen Haus auch von kleinen Fraktionen ausgehe, werde das die ÖVP aber nun hinnehmen müssen.
"Blockadepolitik" der ÖVP
Auch das BZÖ ärgerte sich, dass die Volkspartei ihre "Blockadepolitik" fortsetze und sich weigere, Oppositionsrechte zu stärken. Es sei zu befürchten, dass sich auch SPÖ-Chef Werner Faymann wieder von der ÖVP über den Tisch ziehen lasse und die SPÖ gegen die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitenrecht stimme. Das BZÖ sei für die Einsetzung eines U-Ausschusses durch eine parlamentarische Minderheit, die Zahl der Ausschüsse sollte aber beschränkt werden. Weiters sei eine maximale Fragezeit pro Person und Tag sinnvoll. Der Vorsitz sollte an einen Richter gehen, erklärte Klubchef Peter Westenthaler in einer Aussendung. (apa/red)
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