Prozess im Inzest-Fall vielleicht erst 2009:
Termin für Verhandlung derzeit ungewiss
- Anklageschrift gegen Josef F. ist noch ausständig
- Wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden

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Hier mussten Elisabeth F. und ihre Kinder leben
Der Prozess gegen den Tatverdächtigen im Inzest-Fall könnte möglicherweise erst im kommenden Jahr stattfinden. Ob die für mehrere Tage anberaumte Verhandlung noch heuer am Landesgericht St. Pölten erfolgt, sei nicht sicher, da die Anklageschrift noch ausständig ist. Fix hingegen sei, dass der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten werde, so der Vizepräsident des Landesgerichtes St. Pölten, Franz Cutka.
Die Urteilsverkündung ist für die Allgemeinheit sicherlich zugänglich. Ob dies auch bei der Verlesung der Anklage der Fall sei, stand vorerst noch nicht fest, so Cutka. Bei Sittlichkeitsdelikten gehe es darum, die Persönlichkeitsrechte der Opfer zu schützen.
Psychiatrisches Gutachten noch ausständig
Sollte die Anklage in den kommenden zwei bis drei Wochen fixiert werden, könnte sich ein Prozess heuer ausgehen, meinte Cutka. Noch ausständig in dem Fall ist ein psychiatrisches Gutachten über den Tatverdächtigen, dieses werde für Ende dieser bzw. Anfang nächster Woche erwartet.
Am 27. April war in Amstetten bekanntgeworden, dass der 73-jährige Josef F. seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Verlies eingesperrt und sexuell missbraucht haben soll. Während der Gefangenschaft habe der Mann mit der heute 42-Jährigen sieben Kinder gezeugt. Eines von ihnen sei nach der Geburt gestorben, das tote Baby habe der 73-Jährige angeblich in einem Holzofen verbrannt. Josef F. war weitgehend geständig, er befindet sich in Untersuchungshaft.
(apa/red)
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