Luca-Prozess soll heute ins Finale gehen:
Angeklagter bekennt sich nicht schuldig
- Prozess behandelt Umstände des Todes des Buben
- Schlussplädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung
·Grausame Details im Prozess zum Fall Luca
Kindsmutter hat bereits als Zeugin ausgesagt
·Kritik an Behörde vor
Luca-Prozess erneuert
Kinderschutz wäre nicht
ernst genommen worden
·Luca: Anklage gegen Hauptverdächtigen
23-Jähriger des schweren
Missbrauchs beschuldigt
·Luca: Chronologie der
tragischen Ereignisse
Der Misshandlungsfall erregt die Öffentlichkeit
·Österreichs Gesetze zum Schutz der Kinder
Fakten zu Missbrauch, Misshandlung & Anzeige
·INFO: 10.500 Kinder Opfer von Straftaten
2006 gab es drei Morde an unter Sechsjährigen
·Behörden-Versagen im Fall von Klein Luca?
Fotos von Misshandlung angeblich amtsbekannt

Am Landesgericht Korneuburg sollte es im zweitägigen Prozess um den Tod des kleinen Luca heute zu einem Urteil kommen. Der 24-jährige Angeklagte bekannte sich am Donnerstag zum Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nicht schuldig. Das 17 Monate alte Kind seiner Lebensgefährtin war am 3. November 2007 im Wiener SMZ Ost gestorben seinen knapp zwei Tage zuvor erlittenen Hirnverletzungen erlegen.
Nachdem keine weiteren Beweisanträge gestellt worden waren, standen die Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Danach zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Diese dürfte nach allgemeiner Einschätzung geraume Zeit dauern.
Tragische Vorgeschichte ausgeklammert
In dem Prozess geht es, wie die Staatsanwältin zu Beginn betonte, einzig um den 1. November 2007 und damit um die Umstände, die zum Tod des aus Tirol stammenden Buben geführt haben. Ausgeklammert wurde in diesem Verfahren die - tragische - Vorgeschichte.
Bei der Obduktion des Opfers wurden neben den zahlreichen frischen Verletzungen auch länger zurückliegende festgestellt. Bereits Anfang Juli 2007 war Luca ins Krankenhaus Mödling eingeliefert worden, die Ärzte vermuteten Misshandlung, wofür es aber keine ausreichenden Beweise gab. Auf Wunsch seiner Mutter wurde der Bub in die Universitätsklinik Innsbruck überstellt.
In der Folge erteilte die Jugendbehörde Schwaz Auflagen wie u.a. regelmäßige Kontrollen durch einen Kinderarzt sowie das - später gelockerte - Verbot, Luca zu Besuchen nach Niederösterreich mitzunehmen. Im Oktober 2007 erlitt Luca einen Oberarmbruch. Die Rolle der in den Fall involvierten Jugendbehörden in den Bundesländern Niederösterreich und Tirol untersucht die Staatsanwaltschaft Innsbruck.
(apa/red)
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