Bub nach Sex mit 12-Jähriger verurteilt: Liebesbriefe konnten ihn nicht entlasten
- Innsbruck: Zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt
- Nichtigkeitsbeschwerde gegen Urteil eingelegt

Weil ein 17-jähriger Tiroler mit einem zwölfjährigen Mädchen in beidseitigem Einverständnis Geschlechtsverkehr hatte, wurde er vom Innsbrucker Landesgericht zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Bub und das Mädchen hätten vor Gericht Briefe als Beweis für ihre Liebe vorgelegt, erklärte der Staatsanwalt der APA. Der Verteidiger legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein.
Laut Anklageschrift musste sich der 17-Jährige dem Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten. "Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als drei Jahre, ist diese Tat nicht zu bestrafen. Es sei denn, die unmündige Person hätte das dreizehnte Lebensjahr noch nicht vollendet", erläuterte Staatsanwalt Rudolf Koll. "Auf dieses Delikt stehen bei Erwachsenen zehn, bei Jugendlichen fünf Jahre Höchststrafe", sagte der Staatsanwalt. Der Vater des Mädchens habe das sexuelle Verhältnis seiner Tochter zu dem Jugendlichen aufgedeckt und den Tiroler angezeigt.
(apa/red)
Fall Heidrun Wastl13:58
Die irre BeichteTatverdächtiger Erich W. spricht von Unfall - "Ich habe sie vermutlich getroffen"
Weltnichtrauchertag 201207:05
38 Prozent rauchenUmfrage in Österreich: Ein Drittel davon greift regelmäßig zum Glimmstengel
Anders Behring Breivik19:11
War er Einzeltäter?Norwegens Polizei ist sicher, dass der Attentäter die Anschläge allein ausgeführt hat
