Heizungserneuerung ist keine Mietersache:
Laut AK müssen Vermieter die Kosten tragen
- Bestätigung seitens OGH und Linzer Landesgericht
- Mieter sollen künftig schriftlich zu Zahlung auffordern
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Mieter in Wohnungen von gewerblichen Vermietern müssen nicht für die Erhaltung von Heizanlagen zahlen. Darauf hat die AK Oberösterreich am Freitag aufmerksam gemacht. Sie berief sich dabei auf Urteile des Obersten Gerichtshofes und des Landesgerichtes Linz. Die AK Wien hatte einen Verbandsprozess angestrengt, in dem sie generell die vorformulierten Klauseln in Mietvertragsformularen bekämpfte.
Gemäß diesen Vertragsbestimmungen sollten die Kosten für die Erneuerung von Gasthermen, Boilern und Durchlauferhitzern von gewerblichen Vermietern - das sind solche, die mehr als fünf Objekte vermieten - auf die Mieter abgewälzt werden. Der OGH entschied, dass die Vermieter und nicht die Mieter die Kosten zu tragen hätten.
Dennoch seien seither etliche Mieter zur Bezahlung der Reparaturkosten aufgefordert worden, wie die Arbeiterkammer aus den Anfragen bei ihrer Mietrechtsberatung feststellte. Nun habe das Landesgericht Linz in einem konkreten Fall der Erneuerung eines Gasdurchlauferhitzers entschieden, dass die Erhaltungspflicht bei Mietverträgen, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen - das heißt: der Vermieter ist kein privater, sondern ein gewerblicher und der Mieter ist ein Konsument - dem Vermieter zufalle. Der Vermieter dürfe diese Erhaltungspflicht in keiner Weise einschränken. Das Gericht habe sich in seiner Entscheidung auf die Argumente des von der Arbeiterkammer erwirkten OGH-Urteils gestützt, berichtete die Arbeiterkammer.
Sie rät betroffenen Mietern, die Wohnungsgesellschaften in Zukunft schriftlich zur Zahlung der Reparaturen aufzufordern und im Fall einer Ablehnung die Beträge einzuklagen. Weitere Einzelverfahren vor Gericht in konkreten Fällen seien bereits im Laufen. (apa/red)

