Berger und Fekter einig bei Gewaltschutz:
Paket bringt Verbesserung des Opferschutzs
- Mit spezieller Kampfansage an Sexualverbrechen
- Erweiterung der Anzeigepflicht wird nicht kommen

·Anzeigenpflicht bei Kindesmissbrauch
Kritik der Ärztekammer gegen Berger-Vorschlag
·Österreichs Gesetze zum Schutz der Kinder
Fakten zu Missbrauch, Misshandlung & Anzeige
Auch zwei Wochen vor der Wahl sind Einigungen in der Regierung noch möglich. Justizministerin Maria Berger (S) und Innenministerin Maria Fekter (V) haben sich auf das lange umstritten gewesene Gewaltschutzpaket verständigt. Die Vorlage wird gemeinsam in die Sitzung des Ministerrats kommende Woche eingebracht, erklärte Justizministerin Maria Berger (S).
Mit dem Gewaltschutzpaket einher geht vor allem eine Verbesserung des Opferschutzes. So wird es eine Ausweitung der einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt geben sowie einen Vorschuss auf Schmerzensgeld für Gewaltopfer. Geschaffen wird ferner ein Straftatbestand für länger andauernde Gewaltbeziehungen.
Spezialfall Sexualverbrechen
Der Kampf angesagt wird speziell Sexualverbrechen. Berufs- und Tätigkeitsverbote können ausgesprochen werden, über Täter soll eine verstärkte Aufsicht verhängt werden können. Zudem werden die Strafrahmen im Zusammenhang mit Missbrauch und Kinderpornografie erhöht. Eingeführt wird auch die vor allem von der ÖVP verfolgte Sexualstraftäterdatei.
Nichts wird es mit der ursprünglich von Berger angedachten Erweiterung der Anzeigepflicht bei Verdacht auf Gewalt an Kindern. Hier hatte es Widerstand von Experten und seitens der ÖVP gegeben. Berger ist trotzdem sehr froh darüber, dass so kurz vor der Wahl noch eine Einigung über dieses ihr sehr wichtige Projekt möglich geworden sei. Die Ministerin hofft, dass das Paket nach der Wahl in der Übergangsphase bis zur Bildung einer neuen Regierung im Parlament umgesetzt wird. (apa/red)
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