Max Friedrich schaltet seinen Anwalt ein:
Maßnahmen gegen mögliche Rufschädigung
- Psychiater will Bild in der Öffentlichkeit zurechtrücken
- Rückenstärkung von Richtervereinigung für Friedrich

Neues in der Causa rund um Gutachter Max Friedrich: Während der Psychiater Rückenstärkung durch die Richtervereinigung bekommt, hat der Wissenschafter seinen Anwalt eingeschaltet. Im Fall jenes 35 Jahre alten Kärntners, der kürzlich am Landesgericht Klagenfurt in einem wieder aufgerollten Missbrauchs-Prozess im Zweifel frei gesprochen worden ist, will dessen Anwalt Peter Gradischnig nun um eine entsprechende Haftentschädigung für seinen Mandanten kämpfen.
Der unter Beschuss geratene Kinderpsychiater hat seinen Rechtsbeistand eingeschaltet. Das bestätigte er im Gespräch mit der APA. "Ich habe meinem Anwalt die Causa übergeben." Dieser von Friedrich bewusst namentlich nicht erwähnte Advokat soll eventuelle Klagen bezüglich Ruf- und Kreditschädigung überprüfen.
Zu den aktuellen Vorwürfen wollte Friedrich nicht Stellung nehmen. "Da ist alles gesagt." Es handle sich um schwebende Verfahren, darum dürfe er sich dazu nicht äußern. Nur eines: "Die Glaubwürdigkeit des Kindes muss der Bestimmung des Gerichtes überlassen werden", so Friedrich.
Es komme immer wieder vor, dass mehr als ein Gutachter einem Verfahren beiwohnt. "Es ist gar nicht so selten, dass bei geringstem Zweifel ein zweiter Gutachter beauftragt wird", sagte Friedrich. "Bei dramatischen Diagnosen geht man auch zu einem zweiten Arzt seines Vertrauens. Und ich bin beileibe nicht Gott", meinte der Psychiater.
Der Wissenschafter möchte sein Bild in der Öffentlichkeit wieder zurechtrücken. Viele Kollegen würden zwar hinter ihm stehen, doch ist er über die anonyme Kritik von mehreren Richtern empört. Immerhin sei Friedrich vor Jahren an der Einführung der kontradiktorischen Befragung von Minderjährigen vor Gericht maßgeblich beteiligt gewesen.
"Anerkannter Sachverständiger in Misskredit
Die Richtervereinigung hat unterdessen mit ungewöhnlicher Schärfe Vorwürfe gegen Friedrich zurückgewiesen. "Hier wird versucht, einen anerkannten Sachverständigen in Misskredit zu bringen", zeigte sich Vizepräsident Manfred Herrnhofer im Gespräch mit der APA empört.
Er halte es "für Blödsinn, Friedrich die Fachkompetenz abzusprechen", meinte Herrnhofer. Die in die Gerichtssachverständigenliste eingetragenen Gutachter hätten sich allesamt einem strengen Auswahlverfahren unterzogen und wären ausgewiesene Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten. Ihre Zertifizierung sei zunächst auf fünf Jahre befristet, sofern sich die Sachverständigen bewähren, würde diese um weitere zehn Jahre verlängert. Fazit des ranghohen Richtervertreters: "Unsere Erfahrung mit Gutachtern ist, dass diese ausgezeichnete Arbeit machen."
Der Anwalt des im Zweifel freigesprochenen Kärntners will 200.000 Euro Haftentschädigung von der Republik Österreich, bestätigte Gradischnig der APA. Der Kärntner war im Jahr 2003 verurteilt worden, weil er laut Anklage der Staatsanwaltschaft seine damals vier Jahre alte Stieftochter missbraucht haben soll. Der Mann - er hatte immer seine Schuldlosigkeit beteuert - saß knapp zwei Jahre im Gefängnis, erreichte jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Wesentlich zur Verurteilung beigetragen hatte ein Gutachten, das der psychiatrische Sachverständige Max Friedrich erstellt hatte. Ausschlaggebend für die Wiederaufnahme war ein weiteres Gutachten, das attestierte, dass die Stieftochter in ihrer Aussage beeinflusst worden sein könnte.
Verfahren läuft
Gegen Friedrich liegt indes bei der Klagenfurter Staatsanwaltschaft in einem anderen Fall eine im Oktober 2007 eingebrachte Anzeige vor. "Es handelt sich um die Anzeige eines verurteilten Sexualdelinquenten", erklärte die Sprecherin der Kärntner Anklagebehörde, Carmen Riesinger, auf Anfrage der APA. Demnach soll Friedrich im Zuge dieses Verfahrens ein falsches Gutachten erstellt haben.
Der Betroffene in diesem Fall hatte zugleich mit der Anzeige einen Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens gestellt. Der Mann wurde zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, er wurde im Jänner 2008 entlassen. Die Staatsanwaltschaft hat in der Causa bereits im Vorjahr einen deutschen Sachverständigen bestellt, der überprüfen soll, ob das fragliche Friedrich-Gutachten "lege artis" ist. "Auf dieses Sachverständigengutachten warten wir jetzt", sagte Riesinger.
(apa/red)
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