Mittwoch, 3. September 2008

Vorsicht vor Kreditkarten-Gauner: Urlaubs- Abrechnungen immer genau nachprüfen

  • Unternehmen sind sehr findig bei Betrügereien
  • Handy- und Kreditkartenrechnungen oft fehlerhaft

Eine Welt ohne Plastikgeld ist hierzulande kaum noch vorstellbar. Neben Bankomatkarten werden vor allem Kreditkarten bei Urlaubern immer beliebter. Aber Vorsicht. Die kleine Plastikkarte inspiriert ausländische Unternehmen immer wieder dazu, Kunden zu betrügen, warnt der ÖAMTC. Wer seine Abrechnungen nicht genau prüft, bleibt unter Umständen auf zusätzlichen Kosten sitzen.

So werden beispielsweise gerne Hotelkosten oder Einkäufe - scheinbar unabsichtlich - doppelt abgebucht. Besonders Mietwagenfirmen entpuppen sich als sehr kreativ, wenn es darum geht, Geld zu lukrieren, erklärte der ÖAMTC. "Wer nicht auf so einer Rechnung sitzenbleiben will, muss schnellstmöglich Einspruch erheben", sagte Hugo Haupfleisch, Chefjurist des Clubs.

Fiktive Verkehrsübertretungen verrechnet
"Den Kunden werden beispielsweise kommentarlos angebliche Verkehrsübertretungen verrechnet. Sollte es tatsächlich zu einem Fehlverhalten des Mieters gekommen sein, machen sich die Autoverleiher selten die Mühe, die Strafverfügung an den betreffenden Lenker zu senden", schilderte der Jurist. Beliebt ist auch die Methode, Schäden, die bereits vor Übernahme des Autos schriftlich festgehalten wurden, trotzdem dem schuldlosen Karteninhaber aufzuhalsen. Selbst international tätige Mietwagenfirmen scheuen sich nicht, ohne Rücksprache mit dem Kunden Schadenbearbeitungskosten und angeblich ausständige Vertragsgebühren ganz einfach vom Kartenkonto abzubuchen.

Schriftlich Einspruch erheben
Entdeckt man in seiner Kreditkarten-Abrechnung fragliche Beträge, sollte man sofort Kontakt mit seiner Kreditkarten-Organisation aufnehmen. Einsprüche sind nur in schriftlicher Form und innerhalb der auf den Abrechnungen aufgedruckten Frist (meist zwischen 30 und 42 Tagen) möglich.

Abbuchung auch ohne Unterschrift
"Einige Unternehmen sind sehr kundenfreundlich und stornieren bei glaubwürdigen Argumenten des Kunden die ungerechtfertigte Belastung. Andere berufen sich auf die Auskünfte des ausländischen Vertragspartners und lassen ihren Karteninhaber den meist aussichtslosen Kampf gegen die ausländischen Abzocker alleine führen", kritisierte der ÖAMTC-Jurist. Ein weit verbreiteter Irrtum sei, dass nur auf der Basis eines vom Kunden unterschriebenen Beleges eine Abbuchung vom Kreditkartenkonto vorgenommen werden darf, so der Jurist.

92 SMS in 10 Sekunden
Aber nicht nur bei Kreditkarten-Abrechnungen gibt es Überraschungen. Verblüfft musste ein ÖAMTC-Mitglied in seiner Handyrechnung einen Posten über 30,36 Euro für 92 SMS entdecken. Die waren angeblich im Abstand von rund zehn Sekunden aus Südafrika an eine Wiener Zielnummer geschickt worden. "Der Mann hatte zwar seinen Urlaub in Südafrika verbracht, aber nie irgendwelche SMS versendet", berichtete Haupfleisch. Nach schriftlicher Reklamation beim Netzbetreiber wurde der Betrag dem Handybesitzer auf dem Kulanzweg gutgeschrieben. Die Ursache für den Fehler - ob bei der Handy-Software oder beim ausländischen Netzbetreiber - konnte allerdings nicht eindeutig geklärt werden.

Rechnungen genau prüfen
Resümee des Juristen: Es sei ratsam, besonders nach einem Auslandsurlaub die Handy-Rechnung auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Ist ein Betrag nicht nachvollziehbar, kann man beim Netzbetreiber einen Einzelverbindungsnachweis einholen. Einspruch gegen eine Rechnung muss man jedenfalls schriftlich innerhalb der in der Abrechnung angeführten Frist erheben. Scheitert die einvernehmliche Lösung mit dem Netzbetreiber, empfiehlt sich auf jeden Fall die Einschaltung der Telekom-Regulierungsbehörde. (apa/red)

3.9.2008 16:30