Bartenstein stellt Ölfirmen ein Ultimatum:
Ölpreisverbilligungen sofort weitergeben
- Bei Preissenkung binnen 24 Stunden reagieren
- Neue Preisauszeichnungsverordnung in Begutachung
Wirtschaftsminister Bartenstein hat den heimischen Mineralölfirmen die Rute ins Fenster gestellt und ultimativ Verbilligungen bei Diesel, Benzin Co. verlangt. Bartenstein bestätigte damit Kritik vor allem der Autofahrerklubs, die zuletzt moniert hatten, dass die Verbilligungen am Rotterdamer Produktenmarkt in Österreich nur ungenügend weitergegeben worden seien.
"Ich verlange, dass sich dieses Verhalten rasch ändert und dass die Senkungen voll weitergegeben werden", sagte Bartenstein gegenüber der APA. "Wer unter Beweis gestellt hat, dass er Preise mehrmals am Tag ändern kann, müsste hier auch binnen 24 Stunden reagieren können." Sollte sich die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) für eine Klage gegen die Preispolitik der Mineralölfirmen entscheiden, "hat sie meine volle Rückendeckung".
Bartenstein wird im Wahlkampf immer wieder vorgeworfen, er sei bisher zu nachsichtig gegenüber der Preisgestaltung der Mineralölfirmen gewesen. Eine Überprüfung des Wirtschaftsministeriums in den vergangenen zwei Monaten hat laut Minister ergeben, dass Eurosuper in Rotterdam um 12,6 Prozent billiger geworden sei, in Österreich aber nur um 3,9 Prozent. Diesel sei international um 17,2 Prozent gefallen, in Österreich aber nur um 11,8 Prozent: "Ich bin wirklich erstaunt, dass trotz aller Diskussionen in den letzten Monaten die Preissenkungen nicht zur Gänze weitergegeben worden sind."
Der Wirtschaftsminister wird eine gegenüber dem Ministerialentwurf leicht veränderte Verordnung gegen die Irreführung von Treibstoffkonsumenten in Kraft setzen sowie eine weitere Verordnung zur Preisauszeichnung in Begutachtung geben.
Eine vor zwei Wochen ausgeschickte Verordnung, die rasch wechselnde Preisänderungen bzw. die Irreführung von Käufern unterbinden soll, am Freitag in Kraft treten. Der Begutachtungsentwurf wird dabei in zwei Punkten verschärft. Er soll jetzt zeitlich unbegrenzt gelten, künftig ist "jede" Preisänderung mit dem Ziel der Irreführung verboten (im Entwurf waren häufige Preisänderungen untersagt).
Eine weitere Verordnung, die in Begutachtung gegangen ist, zielt darauf ab, die Preisauszeichnungen an den Tankstellen für die Autofahrer besser erkennbar zu machen, sagte Bartenstein. Die Preise müssen künftig in einer bestimmten Reihenfolge ausgeschildert werden: Zuerst Diesel, dann Eurosuper und schließlich Normalbenzin. Übergangsfristen sollen die Kosten bei der Umsetzung der Verordnung abfedern. (apa/red)


