"Kannibalenprozess" in Wien: Angeklagter wegen Wahnsinnstat in Anstalt eingewiesen
- Prozess mit detaillierten Details zum Tathergang
- Täter konnte sich laut Psychiater "nicht bremsen"

·"Kannibale" von Wien
entgeht Mordanklage
Schwurgericht soll ihn
nun in Anstalt einweisen
·BILDER vom Tatort zum Durchklicken
Fassungslosigkeit und Erschütterung bei Polizei
·Kannibalismus: Infos zur Anthropophagie
Unter Menschen eines der
größten Tabus überhaupt
·Übersicht über Fälle von Kannibalismus
In Kriminalgeschichte öfters vorkommend
Der 20-jährige Deutsche, der im vergangenen August in einer Notschlafstelle in Wien-Rudolfsheim einen 49 Jahre alten Obdachlosen zu Tode gebracht hatte, ist von einem Schwurgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. "Ich wollte ihm eine Tracht Prügel verpassen", gab der Mann zu Protokoll, der an einer ausgeprägten Schizophrenie leidet und zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig war. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
"Ich wollte ihm eine Tracht Prügel verpassen", gab der Angeklagte im Straflandesgericht Wien zu Protokoll. Der Mann habe ihn bestohlen, er sei deshalb wütend geworden. Stundenlang, möglicherweise die ganze Nacht habe er den Mann geschlagen, getreten, sei ihm auf den Hals gesprungen, "bis er fast erstickt wäre".
Als er ihn am nächsten Morgen wachrütteln wollte, sei der Mann tot in seinem Bett gelegen. "Da bin ich neugierig geworden, wie ein Mensch von innen ausschaut", erklärte der junge Mann dem Schwurgericht (Vorsitz: Michaela Sanda). Daher habe er dem Leblosen mit einer Hantel den Schädel eingeschlagen: "Da habe ich das Gehirn gesehen und habe es mit der Hand rausgenommen."
Danach habe er die Leiche "von der Brust bis zum Bauch aufgeschnitten", um auch die Organe sehen zu können: "Ich hab' die Farben angeschaut." Der 20-Jährige entnahm dem Toten auch mehrere Zähne, die er als "Glücksbringer" auf einem Fernsehgerät platzierte.
"Überaus gefährlich"
Gerichtspsychiater Heinz Pfolz, der dem 20-Jährigen in Folge seiner Schizophrenie Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigte, stufte den Mann als überaus gefährlich ein, so dass er nachgerade dessen unbefristete Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verlangte. Der Betroffene weise nicht nur "Wahnideen", sondern vor allem ein "besonders ausgeprägtes Aggressionspotenzial" auf, das befürchten lasse, dass er ohne entsprechende Therapie jederzeit wieder Straftaten mit gravierenden Folgen setzen werde, sagte der Sachverständige.
"Gott sei Dank ist das nicht das tägliche Bild in der klinischen Psychiatrie", meinte Pfolz, als er das Krankheitsbild des 20-Jährigen erörterte. Zum Tatzeitpunkt wären bei diesem sowohl die Erkenntnisprozesse als auch die Fähigkeit, Handlungsabläufe zu steuern, "schwerstens beeinträchtigt" gewesen: "Er konnte sich nicht bremsen."
Die außerordentliche Aggressionsbereitschaft lasse sich nicht allein mit der Erkrankung des Mannes erklären. Sie sei auch "milieubedingt" und auf genetische Ursachen zurückzuführen. Der Betroffene weise nicht nur "Wahnideen", sondern vor allem ein "besonders ausgeprägtes Aggressionspotenzial" auf, das befürchten lasse, dass er ohne entsprechende Therapie jederzeit wieder Straftaten mit gravierenden Folgen setzen werde.
Die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Verteidiger erbat Bedenkzeit. (apa/red)
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