Montag, 1. September 2008

Anklage gegen Fünffachmörder: Schrift bringt grauenhafte Details ans Tageslicht

  • 39-Jähriger löschte seine Familie mit einer Axt aus
  • Todeskampf zog sich: Keines der Opfer war sofort tot

Die Anklageschrift gegen den mutmaßlichen Fünffachmörder Reinhard St. liest sich wie ein Horror-Drehbuch. Am 13. Mai 2008 soll er nacheinander seine Frau, seine siebenjährige Tochter, seine Eltern und seine Schwiegereltern mit einer Axt brutal erschlagen haben. Für die Morde fuhr er von Wien nach Ansfelden und Linz. Die nun fertige Anklage offenbart die grauenhaften Details des Blutbads.

Offenbar war keines seiner fünf Opfer sofort tot. Im Gegenteil, wie aus der Anklageschrift hervorgeht, zog sich der Todeskampf hin. Nach den vollbrachten Taten fuhr Reinhard St. über Ansfelden, wo er im "Napoleonhof" die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nahm, zurück nach Wien.

In der Linzerstraße sprach er neuerlich eine Prostituierte an, mit der er ebenfalls intim wurde. Danach begab sich der Mann auf das Wachzimmer in der Lainzerstraße und ließ sich festnehmen.

Zum Motiv heißt es in der Anklageschrift wie folgt: "Angesichts des nahenden wirtschaftlichen Ruins und infolge seines Unvermögens, seine nächsten Angehörigen sein wirtschaftliches Totalversagen einzugestehen, fasste der Angeklagte den Entschluss, seine Ehefrau, seine Tochter, seine Eltern und seinen Schwiegervater zu töten."

Riskante Spekulationen
Reinhard St. hatte vor rund zehn Jahren mit Aktienspekulationen begonnen. Als seine Tochter geboren wurde, wünschte er sich mehr Geld und ließ sich daher auf riskantere Spekulationsgeschäfte ein. Dafür nahm er einen Kredit auf und investierte sein gesamtes Eigenkapital.

Zunächst schien er auch Erfolg zu haben: Im Sommer 2001 wies das Aktiendepot ein Guthaben von über 150.000 Euro auf, zu Pfingsten 2008 waren allerdings nur mehr 600 Euro da, denen Verbindlichkeiten von 350.000 Euro gegenüberstanden.

Reinhard St. fürchtete, sein "Versagen" seinen nächsten Angehörigen nun nicht mehr verheimlichen zu können. Er habe ihnen diese Schmach "ersparen" wollen, so der 39-Jährige nach seiner Festnahme.

Verteidiger Ernst Schillhammer hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen die Anklageschrift Einspruch zu erheben. Sollte er darauf verzichten, könnte der Schwurprozess, den Richter Wilhelm Mende leiten wird, womöglich schon im Oktober stattfinden. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Angeklagten bis zu 20 Jahre oder lebenslange Haft.

(apa/red)

1.9.2008 21:57