Noch kann man sich eintragen lassen: Wie wählen als Auslandsösterreicher funktioniert
- Eintrag ist bis spätestens 28. August notwendig
- Bisher zeigen nur Wenige an Auslandswahl Interesse

Bis Mitte dieser Woche können Auslandsösterreicher noch die Eintragung in die Wählerevidenz beantragen. Eine Eintragung ist Voraussetzung für die Stimmabgabe bei der Nationalratswahl am 28. September. Bisher ist das Interesse gering: Von den geschätzt 350.000 wahlberechtigten "Pass-Österreichern" sind nur rund 46.000 eingetragen. Dabei wurde die Stimmabgabe aus dem Ausland mit der Einführung der Briefwahl erleichtert.
Die Zahl der in die Auslands-Evidenz eingetragenen und damit wahlberechtigten Auslandsösterreicher ist seit Jahren rückläufig. Bei der Nationalratswahl 2006 waren 52.600 eingetragen, wobei nur rund 28.000 Wahlkarten aus dem Ausland angefordert wurden. Ein Teil der Auslandsösterreicher dürfte mittlerweile wieder aus der Evidenz rausgefallen sein. Denn das Wahlrecht für sie wurde 1990 eingeführt und in der Wählerevidenz bleiben sie nur für zehn Jahre.
Um auch die Wahlbeteiligung der "Pass-Österreicher" zu erhöhen, brachte die Wahlrechtsreform 2007 Erleichterungen: Die Briefwahl wurde eingeführt, damit sind keine Zeugen für die Stimmabgabe im Ausland mehr nötig. Außerdem kann ein "Wahlkarten-Abo" - also die Zusendung von Wahlkarten für alle Urnengänge der nächsten zehn Jahre - beantragt werden.
Antrag bis 28. August
Auslandsösterreicher, die doch noch an der Wahl teilnehmen wollen, sollten sich beeilen: Die Eintragung in die Wählerevidenz muss spätestens am Donnerstag, 28. August, erfolgen. Somit sollten Anträge bis Mittwoch gestellt werden. Möglich ist dies per Post, Fax oder E-Mail; das Formular kann von der Wahl-Homepage des Innenministeriums heruntergeladen werden. Zuständig ist die letzte Hauptwohnsitzgemeinde bzw. Gemeinde mit einem anderen Anknüpfungspunkte zu Österreich (z.B. Wohnsitz der Eltern).
Auslands-Wahlkarten werden ab der ersten September-Woche versandt. Beantragt werden müssen sie spätestens bis 24. September (schriftlich) bzw. 26. September (bei persönlicher Abholung).
Die neue Briefwahl kann auch im Inland genützt werden. Das Innenministerium wird Anfang September alle österreichischen Haushalte in einer Postwurfsendung informieren. Diese wird auch eine Abrisskarte enthalten, mit der ein Haushaltsmitglied eine Wahlkarte beantragen kann. Hier hat der Städtebund Bedenken, dass auch Nicht-Wahlberechtigte Anträge stellen oder Anträge an die falsche Adresse (zuständig ist die Hauptwohnsitzgemeinde) geschickt werden. Dies würde den Wahlbehörden unnötige Arbeit verursachen, wird in einer Aussendung bemängelt. (apa/red)
