Haiders Abschiebung offiziell 'rechtswidrig':
Verletzung der Menschenrechtskonvention
- UVS: Druck habe Ausmaß eines Zwangs erreicht
- Land zu Kostenersatz verurteilt - legt Beschwerde ein

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Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Kärnten hat der Beschwerde einer der im Jänner auf Anordnung des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider nach Niederösterreich "abgeschobenen" tschetschenischen Flüchtlingsfamilie stattgegeben. Die Vorgangsweise der Behörden wurde als "überschießend und rechtswidrig" gewertet. Über die Beschwerden zweier weiterer Familien soll in den nächsten Tagen befunden werden. Das Land Kärnten will gegen das Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenats seinerseits Beschwerde einlegen.
Die Menschenrechtsanwältin und Vorsitzende von SOS Mitmensch Nadja Lorenz hatte die Vertretung der Familien übernommen, die Beschwerde richtete sich gegen die "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt". "Dieses Erkenntnis ist sehr erfreulich, und für mich nicht überraschend", meinte Lorenz. Besonders freue sie sich über die Feststellung des UVS, "dass es eine Zwangsmaßnahme war" und dass auf eine Verletzung des Artikel 5 der Menschenrechtskonvention erkannt worden sei.
Druck habe Ausmaß eines Zwangs erreicht
In dem UVS-Erkenntnis heißt es in der Begründung, für die wegen angeblicher Verwicklung in eine Rauferei in der Silvesternacht in Villach nach Traiskirchen verbrachte Familie sei davon auszugehen, dass der "Druck das Ausmaß eines Zwanges erreicht hat". Weiters heißt es in dem Bescheid: "Im Anlassfall kann daher von einer Freiwilligkeit des weiteren Handelns der Beschwerdeführer nicht gesprochen werden." Konkret bezieht sich diese Aussage auf die Aufforderung an die Aslywerber, ihre Sachen zu packen und in den Bus zu steigen, ansonsten würden sie auf der Straße stehen.
Im Falle eines der tschetschenischen Jugendlichen stellte der UVS zudem fest, dass am Tage seiner Verbringung der Polizei Villach bekannt gewesen war, dass er mit der Rauferei nichts zu tun gehabt habe. Wie sein Name auf jene Liste gekommen war, welche die Sicherheitsdirektion dem Fremdenreferat übermittelt hatte, sei "nicht nachvollziehbar" gewesen.
Land Kärnten zum Kostenersatz verurteilt
Das Land Kärnten wurde zum Kostenersatz verurteilt. Ein ordentliches Rechtsmittel ist nicht möglich, allerdings kann binnen sechs Wochen dagegen Beschwerde an den Verwaltungs- und den Verfassungsgerichtshof eingelegt werden.
Land ruft Höchstgericht an
Das Land Kärnten will gegen das Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) Kärnten über die Beschwerde einer nach Niederösterreich "abgeschobenen" tschetschenischen Flüchtlingsfamilie seinerseits Beschwerde einlegen. Man werde das Höchstgericht anrufen, sagte der Sprecher von Landeshauptmann Jörg Haider (B), Stefan Petzner, in einer Aussendung.
Der UVS hatte der Beschwerdes stattgegeben, die Vorgangsweise der Behörden wurde als "überschießend und rechtswidrig" gewertet. Über die Beschwerden zweier weiterer Familien soll in den nächsten Tagen befunden werden. Petzner erklärte dazu, dass man zum Einen das Urteil des UVS noch gar nicht kenne, zum Anderen sei entscheidend, dass die Tschetschenen abgeschoben worden seien.
(apa/red)
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