Mäzene proben landesweit den Aufstand:
Korruptionsstrafrecht sorgt für Verärgerung
- FORMAT: Kultur- und Sportveranstalter zittern
- Siemens und Co. drohen mit Sponsoring-Reduktion
Nur selten verliert Helga Rabl-Stadler die Contenance. In ihren 18 Jahren als Präsidentin der Salzburger Festspiele hat sie schon einiges erlebt. Als finanziell besonders schmerzhaft empfand sie bislang den Absprung von Alberto Vilar. Sechs Jahre ist es her, dass der reiche US-Investor spektakulär in die Pleite schlitterte und Salzburg als größter Mäzen verloren ging. "Eine fürchterliche Sache. Wie soll das nur weitergehen? Das ist das Ende der Festspiele", so Rabl-Stadlers damaliges Lamento.
In den vergangenen Wochen fühlten sich Freunde und Kollegen der 60-jährigen Kunstmanagerin an die Vilar-Tragödie zurückerinnert. Diesmal ist es aber nicht ein zahlungsunfähiger Milliardär, der den Blutdruck der Impresaria in die Höhe treibt, sondern eine kleine Gruppe von eifrigen Beamten im Justizministerium. "Was die sich ausgedacht haben, ist ein Skandal", empört sich Rabl-Stadler über die seit 1. Jänner gültigen Antikorruptionsgesetze.
Sponsoren drohen mit Rückzug
Ihre Hauptsponsoren - Audi, Credit Suisse, Nestlé, Siemens und Uniqa zahlen rund 700.000 Euro im Jahr - sind komplett verunsichert, was Einladungen von Gästen, zumeist Geschäftspartner, zu den Festspielen betrifft. Siemens-Chefin Brigitte Ederer ließ Rabl-Stadler auf 2.000 Karten sitzen. Intern plant Siemens nun sogar den Ausstieg in Salzburg. Auch Konstantin Klien, Vorstandschef der Uniqa Versicherung, droht mit Rückzug. Zur Disposition stellt er die mehr als 2.500 Festspielkarten, welche die Uniqa jährlich abnimmt. Klien: "Sollte es seitens der Politik kein Umdenken geben, werden wir - so leid es mir tut - die Konsequenzen ziehen und unser umfangreiches Kultursponsoring zurückfahren." Nachsatz: "Es geht nicht nur um Salzburg, sondern um eine Vielzahl von Veranstaltungen und Kunstprojekten."
Verunsicherung bei Managern
Was Rabl-Stadler und Klien gleichermaßen auf die Palme treibt und einen landesweiten Aufstand der Mäzene provoziert: Das neue Korruptionsstrafrecht regelt die verbotene Geschenkannahme - mit untauglichen Mitteln, wie viele meinen. Zwar gelten die Regeln in erster Linie für Beamte und Manager staatsnaher Betriebe, doch auch private Unternehmen, Krankenhäuser und etwa die Wirtschaftskammer sind betroffen. Für Private gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 100 Euro - darüber könnte es schon Probleme geben: zwar nur bei pflichtwidrigem Verhalten, was kaum beweisbar ist. Aber trotzdem sitzt die Verunsicherung tief: Bislang ganz übliches Networking via Einladungen ist plötzlich eine Staatsaffäre. Die Konsequenz: Manager und Mediziner, Gastronomen und Hoteliers sowie die Organisatoren von VIP-Events im Sport- und Kulturbereich - alle beklagen das Straf- rechtsänderungsgesetz 2008.
"Stellen Sie sich vor, ein Oberstaatsanwalt geht gerade unsere Einladungslisten durch", ereifert sich Rabl-Stadler. Michael Fischer, Lobbying-Chef der Telekom Austria, spricht von "einer Katastrophe". Bei der EURO '08 hat der Sponsor Post zahlreiche bereits geladene Gäste wieder ausgeladen.
Anitkorruptionsparagrafen
Den Umgang mit dem heiklen Thema Korruption regeln vier Paragrafen des Strafgesetzbuches: Geschenkannahme durch Amtsträger oder Schiedsrichter (§ 304 StGB), Bestechung (§ 307 StGB), Geschenkannahme in der Privatwirtschaft (§ 168c StGB) und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten (§ 168d StGB).
Besonders streng sind die Benimmregeln für sogenannte Amtsträger. Unter diesen neu geschaffenen Begriff fallen jene Personen, die eine öffentliche Aufgabe verrichten. Dazu zählen nicht nur der klassische öffentliche Dienst - etwa Lehrer, Polizisten und Finanzbeamte -, sondern auch Manager und Mitarbeiter staatsnaher Unternehmen und Aufsichtsbehörden. Ein Amtsträger, der "einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen" (§ 304). Liegt der Wert des Geschenks über 3.000 Euro, erhöht sich der Strafrahmen sogar auf fünf Jahre. Geringfügigkeitsgrenzen gibt es keine.
Keine Toleranz
"Im Konnex mit einer Amtshandlung gilt eine Zero-Tolerance-Politik", sagt Justiz-Sektionschef Wolfgang Bogensberger, der als einer der Väter des neuen Korruptionsstrafrechts gilt. "Die Pflege von freundschaftlichen Kontakten wird durch das Gesetz aber nicht verhindert", sagt Bogensberger. Das sehen die Unternehmen anders.
Die kritische Frage, die Bogensberger an Gastgeber stellt: "Warum lade ich den Herrn Maier ein? Weil er mein Freund ist oder weil er mir für jetzt oder in Zukunft einen Vorteil verschaffen kann?" Die Bestechung "im Hinblick auf die künftige Amtsführung" (§ 304 StGB) fällt unter den neuen Tatbestand des "Anfütterns".
Eigene Behörde ab Jänner 2009
Erklärungsbedarf kann etwa ein Mann wie Georg Serentschy bekommen. Der Telekom-Regulator war Anfang August beim Beachvolleyball-Event am Wörthersee, wo die Mobilkom einer der Sponsoren ist. Er war von niemandem eingeladen. Die Kosten von rund 2.000 Euro hat seine Behörde getragen. "Meine Teilnahme lag im dienstlichen Interesse", erklärt Serentschy. Dennoch könnte laut Experten des Justizministeriums schon so ein Sachverhalt untersuchungswürdig sein. Für die Gegner des Gesetzes ist der Fall Serentschy daher ein Musterbeispiel dafür, wie wenig ausgereift die rechtliche Lage ist. Ab 1. Jänner 2009 ist für Spezialfälle sogar eine eigene Behörde zuständig: die Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Über das Ziel hinausgeschossen
Es wurde über das Ziel hinausgeschossen, so die Meinung in der Wirtschaft. "Das Gesetz und der aktuelle Erlass geben noch keine Rechtssicherheit", sagt Verbund-Konzernchef Michael Pistauer. "Jemanden ins Konzert einzuladen hat doch nichts mit Korruption zu tun." Generalanwalt Christian Konrad, dessen Raiffeisen-Gruppe zu den größten Sponsoren des Landes zählt: "Das Gesetz ist ein Murks, der schleunigst zu reparieren ist." Andernfalls müssten Sponsoringbudgets auf allen Ebenen gekürzt werden. Ein anderer Großsponsor, Telekom-Boss Boris Nemsic, will ebenfalls etliche Engagements überdenken.
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