Wirte der EM-Fanzone wollen nun klagen:
Besucherprognosen definitiv zu optimistisch
- 12 der insgesamt 86 Standler stiegen vorzeitig aus
- Auch Grillparzerstraße überlegt Beteiligung an Klage

Bereits vor knapp zwei Monaten ist die EURO 2008 zu Ende gegangen, die Wirte der Wiener Fanzone haben die Fußball-EM aber noch lange nicht vergessen. Beschwerden wegen zu wenig Gästen und zu geringen Umsätzen soll nun die angekündigte Klage gegen die Stadt Wien, die UEFA und den Gastronomie-Generalunternehmer folgen. In der ersten Septemberwoche werde die fertige Klage von den Wirten unterzeichnet, kündigte Gastronom Adalbert Müller an.
Es handle sich um eine Kartellklage, so der Wirt, der mit einem Fanzonen-Stand am zentralen Rathausplatz vertreten war. Selbst dort musste der Unternehmer nach eigenen Angaben hohe Verluste hinnehmen. Die Vorwürfe der Wirte betreffen die streng reglementierten Preisvorgaben in der Fanzone - sie erstreckte sich vom Rathausplatz über den Ring bis zum Heldenplatz - und das Verbot jeglicher individueller Werbung durch die Stand-Betreiber. Weitere Kritikpunkte: Die zu optimistisch getroffenen Besucherprognosen samt dem Rahmenprogramm, das nicht genug Menschen angelockt habe.
Vorzeitiger Ausstieg aus Fanmeile
Anstreben würde man mit diesem juristischen Schritt Vergleichsverhandlungen mit den gegnerischen Streitparteien, betonte Müller. Wie viele Wirte sich beteiligen wollen, steht noch nicht fest. Von ursprünglich 86 Speise- und Getränkeständen blieben auf der Fanmeile nach vorzeitigen Ausstiegen 74 übrig. Zum Teil wurden mehrere Hütten von einem Unternehmer geführt. Die Klage werde es auf jeden Fall geben, da mit Sicherheit einige Unternehmer den Schriftsatz unterzeichnen würden, kündigte ein weiterer Gastronom an.
Eine Beteiligung überlegen unter anderem die Standler in der Grillparzerstraße. Die Wirte in dem entlegenen Eck am Rande der Fanzone klagten während der EM über eine besonders geringe Gäste-Frequenz. Wegen der benachteiligten Lage und der fehlenden Einzeichnung der Hütten im Plan strebten die Unternehmer bisher separat rechtliche Schritte an. Diese könnten nun in Verbindung mit der Kartellklage - sozusagen als Sonderpunkt - abgehandelt werden. (apa/red)
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