Nach Rücktritt von Musharraf: Pakistans Regierung berät über Zukunft des Landes
- 60 abgesetzte Richter warten auf ihre Einsetzung
- Machtbefugnisse des Präsidenten wird neu festgelegt

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Regierungsmehrheit will Präsidenten rauswerfen
Einen Tag nach dem Rücktritt des pakistanischen Staatschefs Pervez Musharraf wollen Spitzenpolitiker der Regierung von Premierminister Yousaf Raza Gilanian über die politische Zukunft des Landes beraten. Nach Angaben von Justizminister Farooq Naek soll es bei den Gesprächen in Islamabad auch um die Wiedereinsetzung der mehr als 60 Richter gehen, die von Musharraf nach Verhängung des Ausnahmezustands im vergangenen Herbst abgesetzt worden waren.
Auf der Tagesordnung steht auch die Regelung von Musharrafs Nachfolge. Gemäß der Verfassung werden die Funktionen des Staatsoberhauptes interimistisch von Senatspräsident Muhammad Mian Soomro ausgeübt. Innerhalb von 30 Tagen wählt das Elektorenkollegium, dem die Mitglieder der beiden Häuser des Bundesparlaments und der vier Provinzversammlungen angehören, einen neuen Staatspräsidenten. In Islamabad wurde erwartet, dass zwischen den Koalitionsparteien auch über die Machtbefugnisse des Präsidenten verhandelt werden müsse. Musharraf hatte die demokratische Verfassung von 1973 durch 29 von ihm dekretierte Zusätze geändert und die Präsidentenvollmachten beträchtlich ausgeweitet.
Mit dem Rücktritt kam der ehemalige Armeechef einem Verfahren zur Amtsenthebung zuvor. Unklar ist weiter, ob Musharraf nach seinem Rücktritt, wie von pakistanischen Medien berichtet, ins Ausland ins Exil gehen wird.
Bei Kämpfen mit Sicherheitskräften in Pakistan sind unterdessen nach offiziellen Angaben mindestens 20 islamische Extremisten getötet worden. Wie ein Regierungsvertreter am Dienstag sagte, ereigneten sich die Gefechte am Vorabend in der Region Bajaur an der afghanischen Grenze. Die Gegend gilt als Hochburg von Kämpfern der Al-Kaida und der Taliban. Die Extremisten hätten mehrere Kontrollposten angegriffen. Insgesamt habe das Gefecht neun Stunden gedauert. (apa/red)
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