Inzest-Fall von Amstetten bald vor Gericht: Schweigen Opfer aus Angst vor den Medien?
- Nur 42-jährige Tochter zu Video-Aussage bereit
- Horror-Vater Josef F. drohen maximal 15 Jahre Haft

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Im Inzest-Fall in Amstetten werden die Kinder von Elisabeth F. nicht gerichtlich aussagen. Auch die 69-jährige Ehefrau des Tatverdächtigen werde vom Entschlagungsrecht Gebrauch machen, erklärte Kurt Leitzenberger, Präsident des Landesgerichts St. Pölten. Sie hätten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, berichten Freunde der Familie. Aber auch ohne deren Aussagen reichen die Beweise gegen Josef F.
Zu der Frage, was dies für das Ermittlungsverfahren bedeute, meinte der Präsident des Landesgerichts St. Pölten: "Das Bild in dem Fall ist in schwarz-weiß da". Durch Aussagen von weiteren Opfern hätte sich dieses womöglich färbiger gestaltet. Aber: "Das Bild ist da, es war von Anfang an da", dies nicht zuletzt aufgrund objektiver Fakten und Umstände. Von den Opfern gerichtlich einvernommen in dem Fall wurde Elisabeth F.
Elisabeth F., die heute 42-jährige Tochter von Josef F., habe im Zuge ihrer Video-Einvernahme "umfassende und weitreichende" Angaben zu Protokoll gegeben. Die Aufnahmen werden im Prozess gegen ihren 72-jährigen Vater abgespielt. "Damit liegen an sich ausreichende Beweismittel vor", versicherte Behördensprecher Gerhard Sedlacek .
F. drohen höchstens 15 Jahre Haft
Sämtliche Anschuldigungen gegen Josef F., der die Tochter 24 Jahre lang in einem Verlies eingesperrt, sie regelmäßig missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt haben soll, blieben aufrecht, so der Sprecher der Anklagebehörde.
So gut wie gesichert scheint, dass der 73-Jährige in jedem Fall wegen Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und Nötigung vor Gericht gestellt wird. Für Vergewaltigung sieht das Strafgesetzbuch fünf bis 15 Jahre Haft vor, wenn die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wurde, was im gegenständlichen Fall wohl anzunehmen ist.
Anklage wegen Versklavung?
Nach wie vor nicht ausgeschlossen ist, dass die Staatsanwaltschaft darüber hinaus auch wegen Versklavung von Familienangehörigen und Mordes durch Unterlassung Anklage erheben wird, was den Strafrahmen im Fall eines umfassenden Schuldspruchs auf zehn bis 20 Jahre oder lebenslang erhöhen würde.
Gutachten zum Tod eines Babys noch ausständig
Ob Josef F. eine Mitverantwortung am Tod jenes Säuglings trägt, den Elisabeth F. im Sommer 1997 im Verlies in Amstetten zur Welt gebracht hat und der kurz nach der Niederkunft gestorben ist, wird ein neonathologisches Gutachten klären, auf das die Justizbehörden in St. Pölten mit Spannung warten.
Ausständig ist auch noch das psychiatrische Gutachten, das die Frage beantworten wird, ob Josef. F. während des Tatzeitraums der im Raum stehenden Verbrechen zurechnungsfähig war oder nicht.
Schweigen aus Angst vor Medien?
Aus dem Umfeld der Opfer war zu hören, dass sich die Kinder bzw. Enkelkinder des Verdächtigen die Entscheidung nicht leicht gemacht hätten, nicht gegen diesen auszusagen. Letztlich soll die Befürchtung, ihre Angaben könnten in den Medien landen, sie davon abgehalten haben. Die Opfer, die eine ehestmögliche Integration bzw. Reintegration in die Gesellschaft anstreben, wollen sich von Presseberichten, die ihren höchst persönlichen Lebensbereich tangieren, nicht beschädigen lassen.
(apa/red)
