Deutsche Bank habe ÖBB in die Irre geführt:
Klage bei Handelsgericht wurde eingebracht
- ÖBB führt Beraterhaftung und Irreführung ins Feld
- Finanzgeschäfte brachten ÖBB 232 Millionen Verlust

Die ÖBB hat am 17. Juli beim Handelsgericht Wien eine Klage gegen die Deutsche Bank im Zusammenhang mit millionenschweren Finanzgeschäften eingebracht, bestätigte der Aufsichtsrat der Holding nach einer Sitzung des Gremiums schriftlich. Der mit der Klage beauftragte Rechtsanwalt Ewald Weninger hatte dem Aufsichtsrat in der Sitzung Bericht erstattet.
Es handelt sich dabei offenbar nicht um eine Schadenersatz-, sondern eine Feststellungsklage. Die ÖBB führen die Rechtsgründe "Beraterhaftung" und "Irrtum bzw. Irreführung" an. Weiters wird geltend gemacht, dass es sich bei dem Vertrag um eine "nach österreichischem Recht nichtige Vertragsgestaltung" handle. Die ÖBB und die Deutsche Bank haben in ihrem Vertragsverhältnis österreichisches Recht vereinbart.
Die Sitzung dauerte etwa fünf Stunden. Die ÖBB wollten danach wegen der rechtlichen Brisanz keine weiteren, die Klage betreffenden rechtlichen Angaben mehr machen. In der Causa geht es um Finanzpapiere im Wert von ursprünglich 613 Mio. Euro, die bis zuletzt um 232 Millionen Euro wertberichtigt werden mussten.
Über Risiken nicht ausreichend informiert
Die Mittel, die die ÖBB mit dem Kauf der Wertpapiere veranlagen wollten, stammen aus sogenannten Cross Border Leasing-Geschäften in den 90er Jahren, mit denen die ÖBB eine Lücke im US-Steuergesetz genutzt haben.
Wie die "Presse" in ihrer heutigen Ausgabe schreibt, fühlt sich die Staatsbahn von der Deutsche Bank nicht nur ausreichend über das Risiko der Papiere informiert, sondern nimmt auch die Rechtsmeinung ein, dass die Verträge mit dem Institut überhaupt nichtig sind. Im Vertragsabschnitt 7 der 400 Seiten umfassenden Abmachung wollen die von den ÖBB beauftragten Juristen ein "abstraktes Rechtsgeschäft" erkennen, das in Österreich - anders als in Deutschland - verboten ist.
Flut an Klagen gegen Deutsche Bank
Als Folge der Kreditkrise haben in den vergangenen Monaten zahlreiche öffentliche und private Kunden Klagen gegen die Deutsche Bank angestrengt. In den USA etwa fordert die große Regionalbank M&T einen dreistelligen Millionenbetrag. Die Kläger werfen der Bank vor, sie wären beim Kauf von sogenannten Collateralized Debt Obligations (CDO) falsch beraten worden - das Institut habe die Papiere als nahezu risikofrei dargestellt.
Wegen des Geschäfts nimmt ÖBB Holding-Finanzvorstand Erich Söllinger im Herbst "freiwillig" seinen Hut. Sowohl er als auch die Vorstände dreier ÖBB-Teilgesellschaften haben 2006 den Finanzgeschäften zugestimmt.
Stellungnahme der Deutschen Bank
Die Deutsche Bank hat in einem schriftlichen Statement die Vorwürfe, die in der Klage der Bundesbahnen gegen das Institut erhoben werden, zurückgewiesen. Der Vorwurf, man habe nicht ausreichend vor den Risiken gewarnt, sei nicht haltbar, "die Struktur der Portfolio Credit Default Swaps und dessen Risiken wurden seinerzeit eingehend mit der ÖBB erörtert", heißt es in einer der APA übermittelten Stellungnahme.
Dass die ÖBB als großes Unternehmen nicht gewusst habe, was es unterschreibt, wird in Frankfurt als wenig glaubhaft angesehen, "die Initiative zum Abschluss des Geschäfts kam zudem von der ÖBB, und nicht von der Deutschen Bank."
Der Argumentation, ein Swap sei als "abstraktes Rechtsgeschäft" in Österreich nicht erlaubt und daher nichtig, kann man bei der DB auch nicht folgen: "Die Deutsche Bank geht davon aus, dass die Transaktion rechtswirksam abgeschlossen worden ist."
(apa/red)

