Ministerrat beschließt Bundeswahlbehörde: Innenministerin Fekter übernimmt Vorsitz
- Behörde wird vor jeder Nationalratswahl neu gebildet
- Ministerium hat Oberaufsicht über alle Wahlbehörden

·Funktion der Wahl- behörden in Österreich
Mehr als 15.000 auf Ebene der Wahllokale
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Bis Ende des Jahres soll Deal abgeschlossen sein
·Pflegegeld seit 1993 zum 4. Mal angehoben
Durch Erhöhung Wert- verlust kaum abgefedert
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Wen werden Sie am 28. September 2008 wählen?
·Regierungs-Einigkeit
- Wahlkampf sei Dank!
13. Familienbeihilfe und mehr Pflegegeld fixiert
Der Ministerrat hat die Zusammensetzung der neuen Bundeswahlbehörde beschlossen. Dem Vorsitz führt Innenministerin Maria Fekter, neben zwei Richtern gehören ihr 17 Beisitzer an. Je sechs Mitglieder stellen SPÖ und ÖVP, je eines die Grünen, die FPÖ und das BZÖ. Andere wahlwerbende Parteien können nicht stimmberechtigte Vertrauenspersonen entsenden.
Die Bundeswahlbehörde muss vor jeder Nationalratswahl neu gebildet werden und ist dann für alle Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen der nächsten Legislaturperiode zuständig. Die neue Behörde wird sich am 19. August konstituieren.
Die im Innenministerium angesiedelte Bundeswahlbehörde steht an der Spitze, sie führt die Oberaufsicht über die Wahlbehörden der Länder, Bezirke, Gemeinden und Wahlsprengel. Damit könnte sie heuer in der Frage der Kärntner FPÖ-Listen eine Rolle spielen.
Bei der Wahl 2006 hatte schon die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde für einige Aufregung gesorgt, ebenso die Entscheidung dieser Behörde, wer den dritten Platz am Stimmzettel bekommt. Die FPÖ und das abgespaltete BZÖ hatten jeweils beides beansprucht. Das Innenministerium sprach dem BZÖ den Sitz in der Wahlbehörde zu - und diese gab (mit Mehrheitsentscheidung) der FPÖ den dritten Platz am Stimmzettel.
Mit der Wahlrechtsreform 2007 wurde festgelegt, dass auch Parteien, die nach ihrer Stärke bei der letzten Nationalratswahl - die Sitze werden nach dem d'Hondtschen Verfahren verteilt - keinen Vertreter entsenden könnten, das Recht haben, einen Beisitzer zu nominieren. Damit kam jetzt auch das BZÖ zu einem Sitz in der Bundeswahlbehörde.
(apa/red)
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