Dienstag, 12. August 2008

20 Jahre Haft und Einweisung in Anstalt: Zweijähriges Mädchen aus Fenster geworfen

  • Kind erlitt bei dem Sturz tödliche Kopfverletzungen
  • 22-Jähriger versuchte schon einmal, Kind zu töten

Wegen Mordes an seiner 21 Monate alten Tochter ist ein 22-Jähriger am Landesgericht St. Pölten schuldig gesprochen worden. Der Tschetschene hatte das Kleinkind am 6. Dezember 2007 in Ybbs an der Donau aus dem Fenster seiner Wohnung im zweiten Stock gestoßen - das Mädchen erlitt bei dem Sturz aus fast neun Metern Höhe tödliche Kopfverletzungen. 20 Jahre Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher lautete das - nicht rechtskräftige - Urteil.

Der Angeklagte hatte sich schuldig bekannt, die Tötungsabsicht bei einem Erdrosselungsversuch eine Woche zuvor bestritten. Damals kam seine Frau ins Zimmer und konnte dem röchelnden Kind, das bereits blaue Lippen hatte, die Schnur vom Hals lösen. Anzeige erstattete die 18-Jährige jedoch nicht. Die Obduktion des Opfers hatte diese Tat ans Licht gebracht - festgestellt wurden Wunden am Hals der Kleinen. An jenem 6. Dezember schickte der Mann seine Frau ein Glas Wasser holen, während er die Kleine im Kinderzimmer von hinten hochhob, auf das Fensterbrett stellte und sie hinunterstieß.

In der mit Hilfe einer Dolmetscherin geführten Verhandlung gab der wortkarge 22-Jährige nur ganz knappe Antworten. Die Frage nach dem Warum der Tat wurde aus seiner damaligen Aussage vor der Polizei beantwortet: Er habe einfach alles sattgehabt. Die Frau hätte angekündigt, ihn verlassen und mit ihrem Kind in die Heimat zurückkehren zu wollen. Heute meinte er, er wisse nicht mehr, warum er das getan habe. Es habe sich "so ergeben", es tue ihm sehr leid.

Schwere Persönlichkeitsstörung
Nach Darstellung des Staatsanwaltes habe der Angeklagte aus Gekränktheit über eine mögliche Trennung beschlossen, seiner Frau "weh zu tun", indem er dem Kind etwas antat. Dass der 22-Jährige leicht behindert (am Arm) sei und einen niedrigen IQ habe, sei kein Milderungsgrund für die Tat, auf Grund seiner die geistigen und seelischen Abartigkeit werde der Mann eine "Zeitbombe" bleiben. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Angeklagten zwar Zurechnungsfähigkeit, jedoch auch das Vorliegen einer schweren Persönlichkeitsstörung mit Neigung zu weiteren Gewaltdelikten.


Zur Vorgeschichte führte der Staatsanwalt aus, dass der Angeklagte 2005 nach Belgien geflüchtet sei, wo auch das gemeinsame Kind auf die Welt kam. Nach Ablehnung des dort gestellten Asylantrages kam die Familie 2006 nach Österreich, wo Asyl gewährt wurde. Nach Ybbs war das Paar erst im November 2007 gezogen.

Mildernde Umstände
Als mildernd wertete das Gericht das - wenn auch nicht reumütige - Geständnis und die herabgesetzte Dispositionsfähigkeit des Angeklagten. Er will gegen die Strafhöhe berufen, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

(apa/red)

12.8.2008 16:35