Weltverband beharrt auf Abstellungspflicht:
Olympia-Freigabe für U23-Spieler zwingend
- FIFA-Einzelrichter berief sich auf Gewohnheitsrecht
- Clubs bleibt noch CAS als letzte Berufungsinstanz

Der Welt-Fußballverband FIFA hat im Streit um die Freigabe von Fußball-Profis für die Olympischen Spiele auf der Abstellungspflicht für die Clubs beharrt. Der tunesische Einzelrichter der "Kommission für den Status von Spielern", Slim Aloulou, bestätigte die Haltung von FIFA-Präsident Blatter, dass Spieler unter 23 Jahren für Olympia zwingend abgestellt werden müssen.
Bereits am Montag hatte das FIFA-Dringlichkeitskomitee in diesem Sinn entschieden. Die Entscheideung erfolgte auf die Anträge, welche die beiden deutschen Bundesligisten Werder Bremen und Schalke 04 aufgrund ihrer brasilianischen Kicker Diego bzw. Rafinha sowie der FC Barcelona aufgrund des Argentiniers Messi bei der FIFA eingereicht hatten.
Aloulou erachtete den koordinierten internationalen Spielkalender als nicht maßgebend, was die Beurteilung einer Pflicht der Clubs zur Abstellung ihrer Spieler anbelangt. Angesichts der langjährigen und unbestrittenen Praxis - seit 1988 waren die Clubs stets bereit, ihre U23-Spieler abzustellen - hielt er stattdessen eine Berufung auf Gewohnheitsrecht für gerechtfertigt.
Sportgericht weist Klagen zurück
Zudem wies der Internationale Sportgerichtshof die Klagen von Schalke 04 und Werder Bremen gegen die Olympia-Abstellungen seiner Spieler nicht zur Entscheidung an. Begründet wurde dies damit, dass die beiden deutschen Fußball-Bundesligisten als Profi-Vereine sich nicht auf die olympische Charta berufen dürften.
Gleichwohl ist damit der Streit noch nicht beendet. Über die Berufungsverfahren beider Verein muss das Gericht nämlich noch entscheiden. Schalke und Bremen hatten laut CAS-Mitteilung nach der Entscheidung des Weltverbandes FIFA die Klage in eine Berufung umgewandelt.
(apa/red)