Dopingsünderin wird Fall für Staatsanwalt: Wollte Hütthaler bei der B-Probe bestechen?
- Soll Labormitarbeiterin 20.000 Euro geboten haben
- Austro-Triathletin wurde schon im Mai positiv getestet

·Schwimmerin Jessica
Hardy positiv getestet
Der Weltmeisterin droht Sperre und Olympia-Aus
·Dopingsünder Ricco
wollte Flucht ergreifen
Italiener versuchte, der
Kontrolle zu entgehen
Der unter Dopingverdacht stehenden Triathletin Lisa Hütthaler droht nun auch ein Strafverfahren vor Gericht. Die 24-Jährige wurde im Mai positiv getestet. Bei der Öffnung ihrer B-Probe am 20. Mai soll sie versucht haben, eine Mitarbeiterin des Labors mit 20.000 Euro zu bestechen, für den Fall, dass diese die Dopingprobe so manipuliere, dass ein negatives Ergebnis herauskomme.
Der "Kurier" habe exklusiv von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) aus Montreal erfahren, dass an die österreichische Bundesregierung Mitte Juni ein Schreiben ergangen sei, in dem Hütthaler dieser Bestechungsversuch vergeworfen werde. "Das Labor hat uns informiert und durch den Leiter des Labors den Bestechungsversuch bestätigt ... es scheint sich hier um einen Kriminalfall zu handeln. Das Verhalten von Frau Hütthaler ist als Akt des Betrugs zu werten ...", zitiert der "Kurier" aus diesem Schreiben.
Unmittelbar nach dem erfolgten Bestechungsversuch habe die betroffene Seibersdorf-Mitarbeiterin ihren Chef Günter Gmeiner in Kenntnis gesetzt. Der habe den Fall dann an das Österreichische Anti-Doping-Komitee ÖADC weitergeleitet.
Fall angezeigt
Das ÖADC war bis zur Installierung der seit 1. Juli bestehenden NADA (Nationale Anti-Doping-Agentur) als Anti-Doping-Einrichtung für solche Fälle in Österreich zuständig. Da das ÖADC zunächst nichts unternommen haben soll, sei es einem österreichischen Staatsbürger zu bunt geworden, berichtet der "Kurier". Er habe den Fall bei der Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt angezeigt.
Die Pressestelle des Landesgerichts in Wiener Neustadt bestätigte dem "Kurier", dass am 23. Juni eine Anzeige gegen Hütthaler eingelangt sei und derzeit nach Paragraf 302 des Strafgesetzbuches (Amtsmissbrauch) in dieser Causa ermittelt werde. Die zuständige Staatsanwältin Dr. Karin Rohrböck sagte auf "Kurier"-Anfrage: "Ich darf zu laufenden Verfahren keine Auskunft geben."
NADA-Geschäftsführer Andreas Schwab erklärte im Gespräch mit der APA, dass der Fall Hütthaler noch in die Zuständigkeit des ÖADC falle. "Meine Verantwortung beginnt erst mit dem 1. Juli 2008", betonte Schwab, merkte aber gleichzeitig an, dass sich das ÖADC nur mit Doping-Fällen beschäftige. "Bestechung ist eine strafrechtliche Angelegenheit und hat mit ÖADC und NADA nichts zu tun." Weder Gmeiner noch die Athletin waren erreichbar.
Anwalt glaubt an Unschuld
In einem ORF-Interview bestätigte Schwab, dass "der Fall bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist". Auch Hütthalers Anwalt Manfred Ainedter kam in der ORF-Kurzsportsendung zu Wort. Er glaubt, die Unschuld seiner Mandantin beweisen zu können. Es gelte zu klären, "wer war wann wo", erklärte Ainedter in Bezug auf die Anwesenheit von Hütthaler bei der Öffnung der B-Probe in Seibersdorf. Aufgrund der Zugangskontrollen im WADA-Labor sollte dies nachvollzogen werden können.
(apa/red)
