Sklaverei-Anklage im Inzest-Fall möglich: Staatsanwalt prüft Ausweitung der Anklage
- Josef F. habe Opfer in sklavenähnliche Lage versetzt
- Höchststrafe dafür wären 20 Jahre Freiheitsentzug

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Im Inzest-Fall von Amstetten könnte die Anklage gegen den Verdächtigen um das Delikt Sklaverei ausgeweitet werden. Das werde derzeit von der Staatsanwaltschaft St. Pölten überprüft. Josef F. habe seine Opfer in eine sklavenähnliche Lage versetzt. Die dauerhafte Gefangenschaft der Opfer und der Zwang zum Geschlechtsverkehr könnten unter den Paragraf Sklavenhandel fallen.
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten überlege, die Anklage gegen Josef F. nun auch um dieses Delikt zu erweitern. Die Höchststrafe dafür wären 20 Jahre Freiheitsentzug. Eine Anklage nach diesem Paragraf wäre laut ORF in Österreich einzigartig.
Am 27. April war in Amstetten bekanntgeworden, dass der 73-jährige Josef F. seine Tochter 24 Jahre lang in einem Verlies eingesperrt und sexuell missbraucht haben soll. Während der Gefangenschaft habe der Mann mit der heute 42-Jährigen sieben Kinder gezeugt. Eines von ihnen sei nach der Geburt gestorben, das tote Baby soll der 73-Jährige in einem Holzofen verbrannt haben. Josef F. war weitgehend geständig. Der Prozess gegen den Verdächtigen, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll noch in diesem Jahr stattfinden.
(apa/red)
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