Westenthaler kann ein wenig durchatmen: BZÖ-Obmann droht keine Gefängnisstrafe
- Politiker zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt
- Umwandlung in unbedingt nur bei ähnlichem Delikt
PLUS: IHRE MEINUNG - ist das Urteil gerechtfertigt?

·Neun Monate Haft für Peter Westenthaler!
"Prügelaffäre" endet mit Schuldspruch vor Gericht
·IHRE MEINUNG zum Westenthaler-Urteil
Mitreden: Sind die neun Monate bedingt zu viel?
·Westenthaler sauer: "Es gibt kein Urteil!"
BZÖ-Chef akzeptiert den Spruch des Richters nicht
·BZÖ: Westenthaler nicht Spitzenkandidat
Parteiobmann wird aber für Parlament kandidieren
·Reaktionen auf Urteil gegen Westenthaler
Grüne: "Ausdruck eines Sittenbildes des BZÖ"
·Westenthaler von Law & Order eingeholt
BZÖ-Chef trotzt weiter negativen Umfragewerten
·Verurteilungen nichts Ungewöhnliches
Politikerprozesse von Olah bis Westenthaler
·GRAFIK: Politiker
und ihre Prozesse
Vom Geldmissbrauch bis hin zur Falschaussage
·234 Urteile wegen Falschaussagen
Die meisten Verfahren enden mit bedingter Haft
Der im Zuge der orangen Prügelaffäre wegen Falschaussage (nicht rechtskräftig) verurteilte BZÖ-Obmann Peter Westenthaler hat keine Umwandlung seiner bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten in eine unbedingte zu befürchten. Selbst wenn die Strafe rechtskräftig werden und Westenthaler wegen eines anderen Deliktes erneut verurteilt werden würde, dürfte die Strafe eine bedingte bleiben.
Der BZÖ-Obmann hat sich neben dem aktuellen Fall auch mit zwei weiteren Anzeigen herumzuschlagen. Mitte Juli hatte ein Polizist Strafanzeige gegen den BZÖ-Chef erstattet, da ihn dieser angeblich am Tag des EM-Matches Deutschland-Österreich angefahren hatte. Eine weitere Anzeige betrifft den Untersuchungsausschuss zur Causa Innenministerium: Unter Berufung auf einen anonymen Informanten verdächtigt die FPÖ Westenthaler, einen dem BZÖ nahestehenden Polizisten mit der Beschaffung der EKIS-Daten einer kosovarischen Flüchtlingsfamilie beauftragt zu haben.
Beide Fälle würden aber - selbst bei einer allfälligen Verurteilung - nicht dazu führen, dass die bedingte Haftstrafe wegen Falschaussage in eine unbedingte umgewandelt würde. Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch, gäbe es dann zwar eine "Zusatzsstrafe"; die Umwandlung einer bedingten in eine unbedingte Strafe erfolge laut Gesetz aber nur, wenn eine "gleiche schädliche Neigung" vorliegt. Das heiße, der Verurteilte müsste entweder erneut ein gleiches Delikt (etwa wieder Falschaussage) oder etwas ähnliches wie etwa Betrug begehen. (apa/red)
Fall Heidrun Wastl13:58
Die irre BeichteTatverdächtiger Erich W. spricht von Unfall - "Ich habe sie vermutlich getroffen"
Erdbeben in Italien13:28
Österreich spürte BebenÜber 1.000 Menschen meldeten Erdstöße - sogar bis Linz und Wien spürbar
