Freitag, 25. Juli 2008

Mysteriöser Ghost Rider gibt Rätsel auf:
Schwarzgekleideter Racer nicht zu fangen

  • Stuntfahrer nutzt öffentlichen Raum für heiße Action
  • Wilde Filme kursieren im Internet - Polizei ist ratlos

Es sieht aus wie in einem rasanten Actionfilm. Ein schwarzgekleideter anonymer Motorradfahrer sitzt auf einer schwarzen Maschine und brettert mit 260 Sachen durch Stockholm. Der Typ nennt sich "Ghost Rider", benutzt den öffentlichen Raum für waghalsige Stunts und entkommt jeder Polizeistreife und Straßensperre. Spektakuläre Filme mit ihm sind mittlerweile ein großer Erfolg. Bisher konnte der mysteriöse Unbekannte nicht erwischt und enttarnt werden. Doch die schwedische Polizei hat einen Verdacht.

Die Filme, die den "Ghostrider" bei wilden Rennen über Autobahnen, Kreuzungen mit roten Ampeln oder Landstraßen zeigen, sind via Internet erhältlich. Bei so genannten Speed Runs versucht der Motorradfahrer so schnell wie möglich von einem Ort zum anderen zu kommen. Mit Durchschnittsgeschwindigkeiten von bis zu 260 km/h, auch bei starkem Verkehr. Gefilmt wird der fragwürdige Spaß vom "Team Ghost Rider".

Die Maschinen, richtig fette Suzuki-Motorräder mit bis zu 499 PS, gehören dem schwedischen SWT-Team. SWT steht für "Swedish Wheelie Team", dabei handelt es sich um eine Stuntman-Gruppe, die auf öffentlichen Motorradtreffen Stunts vorführt. Die Nummer eins, ein gewisser Patrik Furstenhoff, hält derzeit den offiziellen Wheelie-Weltrekord (über 320km/h). Die Motorräder werden offiziell an den Ghost Rider verliehen. Dem Vorsitzenden von SWT Racing gehören die Rechte an den Ghost-Rider-Filmen, allerdings hat er laut eigener Aussage "keine Ahnung, wie die Filme eingespielt wurden".

Nach der bisherigen schwedischen Gesetzeslage muss der Ghost Rider auf frischer Tat von der Polizei gefasst werden, um angeklagt zu werden.
Was bleibt, sind sensationelle waghalsige Actionfilme, bei denen unschuldige Verkehrsteilnehmer rücksichtslos in Gefahr gebracht werden.

Ob es sich bei dem Ghost Rider um einen Robin Hood der Straße oder einfach nur um einen gewöhnlichen Verkehrsrowdy handelt, bleibt dem Urteil jedes Einzelnen überlassen.
(red)

So wild fährt der Ghost Rider:

25.7.2008 15:43