Schwammiges Rundfunkgebühren-Gesetz:
Wiener zahlt für Laptop 113 GIS-Gebühr!
- Besitzt sonst weder ein Radio- oder Fernsehgerät
- Terminus "Rundfunkempfangseinrichtung" unklar

Ein 37-jähriger Wiener bekommt vom "Gebühren Info Service", kurz GIS, einen Bescheid mit einer Rechnung von 113 Euro zugeschickt. An sich ist das keine wirklich interessante Nachricht, werden doch ständig Leute beim Schwarzsehen erwischt und dann zum Nachzahlen aufgefordert. In diesem Fall aber besitzt der Betroffene weder Radio- noch Fernsehgerät, sondern nur einen Laptop. Der noch dazu über keine TV-Karte verfügt.
Ja, mit dem GIS ist nicht zu spaßen. Und die Begründung für die saftige Rechnung lautet: Theoretisch könne der Herr ja über Breitband-Internet Radio- und TV-Programme empfangen. Ausgehend davon müssten also all jene, die nur über einen Computer mit Lautsprechern, Soundkarte und einen Internetanschluss verfügen, GIS-Gebühren berappen.
Gegenüber der Tageszeitung "Kurier" verteidigt das GIS seine Vorgehensweise: "Gesetzlich geht es nicht um den technischen Aufbau der Anlage, sondern darum, dass sie Rundfunk-Signale wahrnehmbar machen kann."
Ursache für diesen offensichtlichen Mißstand ist eine unpräzise Formulierung im 1999 geschriebenen Rundfunkgebühren-Gesetz, in dem von einer "Rundfunkempfangseinrichtung" die Rede ist. In heutigen Zeiten eine mehr als schwammige Formulierung. Im Medien-Ministerium stellt man nun klar, dass keine Gebühr für Computer geplant sein und man an einer gesetzlichen Klarstellung arbeite. (red)
