Karriere von Polizeigeneral Horngacher zu Ende: Schulspruch wurde von OGH bestätigt
- Nichtigkeitsbeschwerde in Sitzung zurückgewiesen
- Über Strafausmaß muss noch verhandelt werden

·Causa Horngacher: Eine Chronologie!
Lange Ermittlungen, viel Aufregung - jetzt Prozess
·Affären bei der Wiener Polizei seit '94
Fall Horngacher lange nicht der einzige Skandal
Die Karriere des außer Dienst gestellten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher dürfte jetzt ihr definitives Ende gefunden haben: Das Urteil des Straflandesgerichts Wien vom Oktober 2007, mit dem der Polizeigeneral wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in jeweils zwei Fällen zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden war, ist rechtskräftig.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer nichtöffentlichen Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde Horngachers als unbegründet zurückgewiesen. "Der Schuldspruch der ersten Instanz ist mit der druckfrischen Entscheidung in sämtlichen Punkten vollinhaltlich bestätigt", gab der Pressesprecher des Höchstgerichts, Kurt Kirchbacher, bekannt.
OLG kümmert sich um Berufungen
Die Entscheidung über die anhängigen Berufungen gegen das Strafausmaß - während Horngacher um eine Strafreduktion ersucht, tritt die Staatsanwaltschaft aus generalpräventiven Gründen für eine höhere Strafe ein - hat der OGH dem Oberlandesgericht (OLG) zugewiesen. Das OLG wird sich vermutlich im Herbst damit auseinandersetzen.
Sollten dabei die 15 Monate bestätigt bzw. die Strafe nicht unter zwölf Monate gesenkt werden, wäre damit für Horngacher der automatische Amtsverlust verbunden. Er würde diesfalls auch den Anspruch auf eine Beamtenpension verlieren und müsste sich nach einem völlig neuen Job umsehen.
14 Afrikaner verwiesen
Der somit rechtskräftigen Entscheidung zufolge missbrauchte Horngacher erstmals im Zusammenhang mit Vorgängen in einem Casino im Wiener Prater seine Amtsstellung, indem er am 5. April 2005 per Weisung 14 Afrikaner ohne jedwede gesetzliche Grundlage von Uniformierten aus dem Lokal eines befreundeten Unternehmers weisen ließ. Dieser ließ Horngacher im Gegenzug aus Gefälligkeit wiederholt Pkw aus seinem schmucken Fuhrpark unentgeltlich nutzen.
Horngacher könnte indes in absehbarerer Zeit ein weiteres Mal vor Gericht gestellt werden. Bei der Staatsanwaltschaft Krems sind nämlich Ermittlungen wegen weiterer möglicher amtsmissbräuchlicher Vorgänge anhängig. (apa/red)
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