16-jähriger Junge in Guantanamo gefoltert:
Video zeigt weinenden, verzweifelten Khadr
- Kanadische Regierung seit 2004 über Fall informiert
- Amnesty International fordert Auslieferung an Kanada

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Aufregung herrscht in Kanada um ein Video, das das Verhör eines 16-Jährigen im US-Gefangenenlager Guantanamo zeigt. Die Anwälte des Häftlings Omar Khadr gaben die Bilder heraus, die zeigen, wie ihr Mandant von einem kanadischen Geheimdienstbeamten verhört wird. Er wurde 2002 im Alter von 15 Jahren gefangen genommen. Khadr soll im Oktober vor einem US-Sondertribunal der Prozess gemacht werden.
Dem kanadischen Staatsbürger wird vorgeworfen, nach einem Gefecht in Afghanistan eine Granate auf US-Truppen geworfen und dabei einen Soldaten getötet zu haben. Auf den offenbar heimlich aufgenommenen Bildern ist zu sehen, wie der damals 16-jährige Khadr im Februar 2003 von kanadischen Agenten verhört wird. Während des Verhörs weint Khadr teilweise heftig und zerrte verzweifelt an seinen Haaren. Außerdem zeigt er den Agenten seine Verletzungen.
Kanadas Regierung seit 2004 über Misshandlungen informiert
Die Veröffentlichung erfolgte wenige Tage nachdem bekannt wurde, dass die kanadische Regierung seit 2004 über Misshandlungen Khadrs in Guantanamo informiert war. Regierungsdokumente, die aufgrund einer Gerichtsentscheidung veröffentlicht wurden, zeigten, dass Khadr im März 2004 von einem Vertreter des kanadischen Außenministeriums besucht wurde. Demnach wurde dieser von den Verantwortlichen des US-Militärs in Guantanamo unterrichtet, dass Khadr drei Wochen lang mit Schlafentzug gequält wurde, um ihn für die Verhöre gefügig zu machen.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International fordert die umgehende Auslieferung von Omar Khadr an Kanada. Die Organisation erklärte, die Behandlung Khadrs in Guantanamo verstoße gegen die Verpflichtungen, welchen die USA laut internationalem Recht unterlägen. Dieses besage, dass das Kindeswohl stets an oberster Stelle zu stehen habe. Die USA hätten sich geweigert, Omar Khadrs Status als Minderjährigen anzuerkennen.
(apa/red)
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