Rollstuhlfahrer bei den ÖBB "unbeliebt":
Rampen werden an Bahnsteigen verboten

230 Bahnsteige und 139 Bahnhöfe sind betroffen Anordnung kam aus dem Verkehrsministerium

Rollstuhlfahrer bei den ÖBB "unbeliebt":
Rampen werden an Bahnsteigen verboten

Betroffen sind jene Bahnsteige, die niedriger als 38 Zentimeter sind. Bei dieser Höhe sei eine Verwendung zu gefährlich, rechtfertigen sich die ÖBB. "Damit ist barrierefreies Reisen trotz Einsatzes millionenteurer Nahvertriebswagen nahezu im ganzen Bundesland unmöglich. Mit Braunau, Schärding, Eferding, Freistadt, Gmunden, Perg und Ried sind somit sieben von 18 Bezirkshauptstädten im Bahnregionalverkehr nicht mehr barrierefrei erreichbar", so Trübswasser. Menschen mit Handicap können zwar in Linz einsteigen, aber am gewünschten Zielort nicht mehr aussteigen.

ÖBB-Mitarbeiter dürfen nicht helfen
Auch ein Hinein- oder Hinausheben der Rollstühle durch Bahnmitarbeiter wird in der Dienstanweisung untersagt. Sollten die Bediensteten trotzdem Hilfe leisten, tun sie das auf eigene Gefahr. Sollte also ein Unfall passieren, könnte sich der ÖBB-Mitarbeiter wegen Körperverletzung schuldig machen.

Laut einer ÖBB-Sprecherin läge die Schuld jedoch nicht bei den Bundesbahnen, sondern beim Verkehrsministerium. Die ÖBB würden lediglich behördliche Vorgaben umsetzen.

Ministerium weist Vorwürfe zurück
Die Vorwürfe Trübswassers, die barrierefreien Nahverkehrszüge "Desiro" und "Talent" würden eine Einschränkung für Rollstuhlfahrer bedeuten, wies das Verkehrsministerium zurück. Durch die neuen Züge sei sogar eine Verbesserung geschaffen worden. Die Regelung wurde zudem mit der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) abgesprochen. (apa/red)