Montag, 21. Juli 2008

Josef Fritzl-Prozess soll heuer beginnen:
Dem "Horror-Vater" droht nun Mordanklage

  • Prozess großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit
  • NEWS: Familie wird kontradiktorisch einvernommen

Im Landesgericht St. Pölten herrscht "Ausnahmezustand" seitdem dort, unter strengsten Abschirmungsmaßnahmen, die Opfervernehmungen zu einem der größten Verbrechensfälle der österreichischen Kriminalgeschichte begonnen haben, zur "Causa Josef Fritzl".

Nach seiner Verhaftung am 26. April 2008 legte der Täter nach und nach vor der Kripo, seinem Anwalt Rudolf Mayer und dem Gericht ein Geständnis ab, er sprach über seine perversen Fantasien, die ihn "dazu gebracht" hätten, für seine Tochter ein Gefängnis zu bauen, sie darin, als sie 18 wurde, einzusperren, um in der Folge "völlige Kontrolle und Herrschaft" über sie zu haben.

Fritzl sprach über die Qualen, die er Elisabeth antat. Er sprach über sein absurdes "zweites Leben" im Keller, und er sprach auch über seine "Tatlogistik". Über elektronische Geräte, mit welchen er das Verlies abgesichert hatte. Über seine wohldurchdachten Lügen, mit denen er - jahrzehntelang - Polizei, Jugendamt und der eigenen Gattin zuerst das Verschwinden Elisabeths und später das plötzliche Auftauchen dreier Babys der "abgängigen" Tochter glaubhaft machte.

Vernehmungen der Opfer
Aber so vieles lag in dem Fall bislang noch im Dunkeln. Denn Elisabeth war nach ihrer Befreiung - aus Rücksicht auf ihren Seelenzustand - nur kurz einvernommen worden. Jetzt allerdings ist sie zu einer umfassenden Aussage bereit. Und schildert nun - seit mehreren Tagen - unter Einhaltung enormer Sicherheitsvorkehrungen im Zuge einer kontradiktorischen Vernehmung vor einer Richterin und einem Staatsanwalt die entsetzlichen Details ihres Martyriums.

Schon in den kommenden Tagen dürften die Vernehmungen der Frau abgeschlossen sein, danach sollen - so weit wie möglich - jene drei Kinder, die ebenfalls in dem Bunker gefangen waren, befragt werden und anschließend die restliche Familie von Opfern und Täter, ebenfalls in Form von kontradiktorischen Vernehmungen. Womit allen Betroffenen erspart bleibt, bei dem Prozess aufzutreten und Josef Fritzl in einem Gerichtsaal gegenüberzusitzen.

Dem Täter droht Mordanklage
Die Verhandlung gegen den 73-Jährigen wird vermutlich noch in diesem Jahr stattfinden, zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Anklage dürfte, davon gehen Justizexperten mittlerweile aus, nicht "bloß" auf Blutschande, Quälen von Unmündigen, Entführung und schwere Körperverletzung, sondern wahrscheinlich auch auf Mord lauten. 1996 hatte Elisabeth nämlich im Verlies Zwillingsbuben zur Welt gebracht; einer der beiden war bei seiner Geburt extrem schwach und starb drei Tage später unter bis dato noch nicht näher geklärten Umständen. Fest steht nur: Josef Fritzl hat die Leiche verbrannt.

Mehr Storys aus Österreich im aktuellen NEWS 29/08!

21.7.2008 07:33