"Elektro-Fußfessel" wird länger getestet: Modellversuch bis September verlängert
- "Es ist der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt"
- Fußgelenksband als Haftentlastungs-Maßnahme
Der Modellversuch des elektronisch überwachten Hausarrests ("Elektronische Fußfessel") in der Justizanstalt Graz-Jakomini wird bis September verlängert. Das im Jänner gestartete Projektmodell war ursprünglich auf sechs Monate befristet, soll nun aber über den Sommer weiter evaluiert werden, bestätigte Anstaltsleiter Josef Adam einen Bericht von ORF Steiermark.
Bisher seien 16 Strafgefangene mit elektronischen Fußfesseln ausgestattet worden. Für Adam ist das Projekt bisher ein Erfolg gewesen: "Es ist der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt." Daher sei beschlossen worden, den Versuch vorerst bis Mitte September zu verlängern. Die Verlängerung sei allerdings nicht dauerhaft, da diese vom Justizministerium beschlossen werden müsste.
Beim elektronisch überwachten Hausarrest tragen die Häftlinge ein Fußgelenksband, das über einen Empfänger und die Telefonleitung mit der Justizanstalt verbunden ist. Verlässt der überwachte Häftling seine Wohnung außerhalb des erlaubten Zeitraums oder versucht man das Gerät technisch zu manipulieren, schlägt es sofort Alarm.
Die Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests war Teil des Haftentlastungspakets von Justizministerin Berger. Eingesetzt werden sollte er als Ersatz für kurze Freiheitsstrafen, im Entlassungsvollzug und als gelinderes Mittel zur Untersuchungshaft. In den überwachten Hausarrest können nur Strafgefangene kommen, die einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, eine Unterkunft und eine soziale Anbindung in Österreich haben. Eine ungeklärte fremden- oder asylrechtliche Situation ist ein Ausschließungsgrund; ebenso eine nicht stabilisierte Drogenabhängigkeit oder starke psychische Beeinträchtigung. Ausdrücklich ausgenommen sind auch Sexualstraftäter. (apa/red)
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