Mittwoch, 9. Juli 2008

Flug-Lockangeboten Riegel vorgeschoben: Zusatzkosten sind künftig angabepflichtig

  • EU-Parlament verabschiedete hierzu Verordnung
  • "Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen"

Fluggesellschaften müssen in der EU künftig sämtliche Kosten für ein Ticket offenlegen. Das Europäische Parlament verabschiedete am in Straßburg eine Verordnung, die unvollständige Preisauskünfte verhindern soll. Die Airlines können demnach nicht mehr mit einem Flugpreis von wenigen Euro werben, ohne die zusätzlichen Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Aufschläge anzugeben. Bisher werden die Verbraucher beim Buchen oft überrascht, dass der Preis viel höher ist als in der Werbung angegeben.

Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. "Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis ... sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen", heißt es im Verordnungstext. Auch die Kosten für Wahlleistungen wie das Mitnehmen zusätzlicher Gepäckstücke oder eine Reiserücktrittversicherung müssen vor der Buchung aufgeführt werden. Der Kunde muss diese selbst wählen können.

(apa/red)

9.7.2008 12:54