Neuwahlen 28. September: Alle wichtigen Fristen und Termine bis zum Wahlsonntag
- Offiziell festgelegt wird der Termin beim Ministerrat
- Auch FPÖ und BZÖ stimmen dem Neuwahlantrag zu
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Damit am 28. September der Nationalrat neu gewählt werden kann, sind umfangreiche Vorbereitungen seitens der Parteien und der Wahlbehörden notwendig. Viele Fristen für die Erstellung der Wählerverzeichnisse, die Einbringung der Kandidaturen oder die Vergabe von Wahlkarten sind gesetzlich vorgegeben. Los gehen die vom Innenministerium in einem "Wahlkalender" dargestellten Vorarbeiten mit der Ausschreibung und dem Stichtag in der letzten Juli-Woche.
Die Ausschreibung muss vor dem Stichtag liegen - also spätestens bis zum Montag, den 28. Juli, erfolgen. Denn Dienstag, der 29. Juli, ist der Stichtag. Ausgeschrieben wird die Wahl in Form der Verlautbarung des Wahltermins im Bundesgesetzblatt. Basis ist jene Verordnung, die kommenden Donnerstag von der Regierung im Ministerrat beschlossen wird und danach noch (am gleichen Tag) vom Hauptausschuss des Nationalrates abgesegnet wird. Ab der Ausschreibung - bis drei Tage vor der Wahl - können Wahlkarten beantragt werden.
Auf den Stichtag - nach langjähriger Praxis der 61. Tag vor der Wahl - beziehen sich viele Fristen der Nationalrats-Wahlordnung (z.B. müssen die Wählerverzeichnisse ab dem 21. Tag nach dem Stichtag aufgelegt werden) -, und ab diesem Tag können auf den Gemeindeämtern auch Unterstützungserklärungen für kandidaturwillige Listen abgegeben werden.
Der erste große Aufgabenblock nach dem Stichtag ist die Bildung der Wahlbehörden samt Bestellung der Leiter und der von den Parteien entsandten Beisitzer und Vertrauenspersonen. Drei Wochen nach dem Stichtag müssen sich die Wahlbehörden konstituieren.
Gleichzeitig beginnt die Aktualisierung der Wählerverzeichnisse. Wahlberechtigte, die nicht oder falsch eingetragen sind, können "Rechtsmittel" ergreifen - Einspruch und Berufung. Am 47. Tag nach dem Stichtag werden die Wählerverzeichnisse richtig gestellt und abgeschlossen: Zwei Wochen vor der Wahl steht also fest, wer seine Stimme abgeben darf.
Wer bei der Wahl kandidiert, ist schon mehr als fünf Wochen vor der Wahl klar: Spätestens um 17.00 Uhr am 37. Tag vor der Wahl müssen die Listen, die antreten wollen, ihre Landeswahlvorschläge einbringen. Diese müssen ausreichend unterstützt sein: Entweder durch drei Abgeordnete oder von zwischen 100 und 500 Wahlberechtigten, je nach Größe des Bundeslandes. Für eine bundesweite Kandidatur muss eine Partei - richtig verteilt - 2.600 Unterschriften sammeln.
Abgeschlossen und veröffentlicht werden die Landeswahlvorschläge einen Monat - genau spätestens am 31. Tag - vor dem Wahlsonntag. Dann können die Stimmzettel gedruckt und die Wahlkarten versandt werden.
Die Bundeswahlvorschläge finden in den Stimmzetteln keinen Niederschlag (weil ja auch Vorzugsstimmen nur auf Wahlkreis- und Landesebene vergeben werden können). Sie müssen daher erst am 20. Tag vor der Wahl eingebracht und am 16. Tag im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht werden.
In der Woche vor der Wahl - spätestens am Dienstag - müssen die Gemeindewahlbehörden Wahlsprengel, Wahllokale, Verbotszonen und Wahlzeiten bekanntgeben und die amtlichen Wahlinformationen zustellen. Bis zum Donnerstag können noch Wahlkarten beantragt werden, die man dann freilich persönlich am Gemeindeamt abholen muss.
Der Wahlsonntag bedeutet noch nicht das Ende des Wahlkalenders: Auf Wahlkarten aus dem Ausland muss bis 12.00 Uhr am achten Tag danach gewartet werden. Erst dann kann das endgültige Wahlergebnis verkündet werden. Und nach der Verkündung im Amtsblatt der Wiener Zeitung ist noch vier Wochen Zeit für Einsprüche.
Der neu gewählte Nationalrat muss sich - laut Geschäftsordnung - spätestens 30 Tage nach der Wahl konstituieren. Erst mit der Konstituierenden Sitzung des neuen Nationalrates endet die Legislaturperiode des "alten" Gesetzgebers. (apa/red)
