Mittwoch, 9. Juli 2008

Raucher haben's jetzt schwer in Österreich:
Neues Tabakgesetz von Regierung fixiert

  • Räumliche Trennung bei Lokalen ab 50 m2 Pflicht
  • Schutz für in der Gastronomie arbeitende Personen

Für Raucher wird es nun auch in der österreichischen Gastronomie ungemütlich. Eine Verschärfung des Tabakgesetzes, die im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen wurde, bringt eingeschränkte Raucherzonen in Lokalen. Einzig in Gaststätten bis maximal 50 Quadratmetern kann der Wirt noch frei entscheiden, ob er das Rauchen erlaubt.

Bei Lokalen mit einer Grundfläche zwischen 50 und 80 Quadratmetern muss die zuständige Behörde beurteilen, ob eine räumliche Trennung etwa unter dem Aspekt des Denkmalschutzes möglich ist. Bei noch größeren Gastronomie-Einrichtungen ist zwingend vorgeschrieben Raucherzimmer einzurichten, sofern der Wirt Nikotin-Genuss überhaupt zulassen will. In Räumen, in denen geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den gut sichtbaren Warnhinweis "Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen" zu enthalten.

Im Gesetz sind zudem besondere Schutzbestimmungen für in der Gastronomie tätige Personen vorgesehen, vor allem für Jugendliche und werdende Mütter, die in Räumen, in denen sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind, nicht arbeiten dürfen. Außerdem muss im Kollektivvertrag festgelegt sein, dass der Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Abfertigung im gesetzlichen Ausmaß hat, wenn er sein Arbeitsverhältnis wegen der Belastung durch die Einwirkung des Passivrauchens kündigt.

Gesundheitsministerin Kdolsky meinte, das Gesetz sei ein weiterer Aspekt, um die Menschen vom Rauchen wegzubekommen. Für die SPÖ verwies der Abgeordnete Keck auf den notwendigen Arbeitnehmerschutz auch in der Gastronomie. Unzufrieden mit den strengeren Regeln für Raucher zeigten sich die Opposition und die Gewerkschafter der FCG/vida. (apa/red)

9.7.2008 19:32