Freitag, 4. Juli 2008

Riesen-Andrang im Schwurgerichtssaal:
BAWAG-Prozess lockte viele Besucher an

  • Publikum reagierte gelassen auf Urteilsverkündung
  • Zuschauer hatten sich schon vorher Meinung gebildet

Überaus großes Öffentlichkeitsinteresse herrschte beim abschließenden 117. Tag im BAWAG-Prozess, dem Tag der Urteilsverkündung. Schon vor Öffnung der Tore zum Großen Schwurgerichtssaal im Landesgericht Wien drängten sich mehr als 100 Leute vor den Eisengittern. Der Große Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht ist bis auf den letzten Platz gefüllt, als Richterin Claudia Bandion-Ortner das Urteil des Schöffengerichts verliest.

Zwischen 300 und 400 Personen strömen im Saal, außer den Angeklagten und Juristen noch Mitglieder der Justizwache, Angehörige, Journalisten, viele Fotografen und Kameraleute und zahlreiche private "Gerichtskiebitze". Viele davon müssen rechts und links in den Gängen stehen - aber das fällt vorerst nicht auf, denn zur Urteilsverlesung hat die Richterin alle Anwesenden zum Aufstehen aufgefordert.

Auch Angehörige befinden sich heute im Publikum, insbesondere die Ehefrauen Ruth Elsner und Anne Eisenhower-Flöttl erregen Aufsehen. Frau Elsner hält die Hände einer Freundin und verlässt noch vor Bekanntgabe des Urteils für ihren Gatten - Helmut Elsner fasst 9 1/2 Jahre Freiheitsstrafe aus - den Saal. Auch Anne Eisenhower, eine Enkelin des vormaligen US-Präsidenten Dwight Eisenhower, verfolgt das Geschehen im Publikum. Sie hat dem Gericht einen Geldbetrag von 5 Mio. Dollar (3,15 Mio. Euro) in Aussicht gestellt, falls ihr Mann, der Spekulant Wolfgang Flöttl, freigesprochen würde. Das Geld solle Gerichtskosten und Schadenersatzansprüche abdecken, so die Begründung der vermögenden New Yorkerin.

Scheinbar emotionslose Urteilsverkündung
Die Urteilsverkündung selbst wird ohne hör- oder sichtbare Gefühlsäußerungen verfolgt - die Angeklagten nehmen die Sprüche mit unbewegten Mienen hin. Die Blicke der Angeklagten hängen an den Lippen der Richterin, lediglich der Hauptbeschuldigte Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner blickt immer wieder ins Publikum. Trotzig, kämpferisch, mit dem Anflug eines ironischen Lächelns, so erleben Beobachter diesen Blick.

Für Aufsehen sorgen die zwei Träger von T-Shirts mit der Aufschrift "Vom Nadelstreif zum Querstreif", auf dem die möglichen Strafausmaße von "Freispruch" bis "10 Jahre Höchststrafe" aufgelistet sind. Die übrigen Besucher decken die komplette Bandbreite sommerlicher Bekleidungsmöglichkeiten ab: Vom korrekten Business-Anzug bis zum lockeren Hawaii-Hemd.

"Ganz schon hoch, die Strafen"
Viele Zuschauer haben sich bereits vor dem Urteil ihre Meinung gebildet. "Wichtig wäre eine Schadenswiedergutmachung für die ÖGB-Pensionisten", meinte eine Vertreterin der ÖGB-Pensionisten. Eine Bestrafung der Angeklagten wäre für sie zweitrangig. Der ÖGB sollte jene eine Million Euro annehmen, die Flöttls Ehefrau zuletzt als Wiedergutmachung angeboten hatte, und an die ÖGB-Pensionisten auszahlen.

Ein weiterer Gerichtskiebitz meinte, er rechne nicht damit, dass das Gericht auf das Eisenhower-Flöttl-Angebot einsteigen werde und Flöttl dadurch nur mit einer bedingten Strafe davonkommen werde. "Ich ärgere mich vor allem über die persönliche Bereicherung, die stattgefunden hat, so dass sich einige der Angeklagten Penthäuser leisten konnten. Berufliche Verfehlungen können jedem passieren", so die Meinung eines anderen Besuchers. "Dummheit schützt vor Strafe nicht", so der Kommentar eines weiteren Zuhörers, der mit eher hohen Strafen rechnete.

"Ganz schon hoch, die Strafen", meinte ein Finanzexperte nach der Urteilsverkündung. Er kann sich vorstellen, dass das Urteil Konsequenzen in manchen Vorstandsetagen haben wird.
(apa/red)

4.7.2008 15:01