Donnerstag, 3. Juli 2008

BAWAG-Prozess: Die Kosten für drei
Gutachter betragen über eine Million Euro

  • Größter Anteil geht an Sachverständigen Kleiner
  • Bei Schuldsprüchen zahlen Verurteilte Gerichtskosten

Die Kosten für die drei Sachverständigen im BAWAG-Prozess belaufen sich auf über eine Mio. Euro. Der Löwenanteil davon geht an Gutachter Fritz Kleiner, der nach eigenen Angaben rund 600.000 Euro Honorar erhält. Bilanzgutachter Thomas Keppert erhält nach eigenen Angaben weniger als die Hälfte, also weniger als 300.000 Euro. Der vom Gericht bereits im Herbst 2007 abgelehnte Gutachter Christian Imo legte für seine Arbeiten Kostennoten von über 54.000 Euro und erhielt per Beschluss etwas weniger, nämlich rund 46.500 Euro zugesprochen.

Kleiner hatte Mitte Jänner ein Gutachten zum Handelsverhalten von Wolfgang Flöttl vorgelegt, in dem er den damaligen BAWAG-Vorstand schwer belastete. Über tausend Fragen hatte alleine die Verteidigung von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner zu dem Gutachten gestellt. Der Fragenmarathon hatte den Prozess monatelang beschäftigt. Kleiner war erst durch den Ausfall des ersten Gutachters zum Zug gekommen: Der ursprünglich bestellte Sachverständige, der ehemalige Vorstand der Wiener Börse, Christian Imo, war nach einem Ablehnungsantrag der Flöttl-Verteidiger am 1. Oktober 2007 vom Gericht abbestellt worden.

Schöffengericht macht Kleiner zum Gutachter
Die Flöttl-Anwälte hatten die Ablehnung mit "multipler Befangenheit" Imos argumentiert, unter anderem führten sie Geschäftsbeziehungen zum früheren BAWAG-Treasurer Thomas Hackl an. Das Schöffengericht ernannte daraufhin den Grazer Wirtschaftsprüfer Kleiner zum neuen Gutachter. Keppert verwies gegenüber der APA darauf, dass er bereits seit eineinhalb Jahren als Gutachter für das BAWAG-Verfahren tätig sei. So habe er unter anderem Elsners Liegenschaft bewertet. Die Sachverständigen müssen auch Kosten für ihre Mitarbeiter tragen.

Vergleichsweise extrem billig im Vergleich zu den Sachverständigen-Honoraren fallen die Kosten für das Schöffengericht aus. Die gesetzlich geregelten Höchstkosten für ein Schöffengericht liegen bei 2.500 Euro, die zu den übrigen anfallenden Gerichtskosten hinzugefügt werden. Unabhängig davon erhalten die Schöffen ihren ausgefallenen Verdienst ersetzt.

Die Kosten für die Sachverständigen und das Gericht muss zunächst der Staat übernehmen. Im Fall von Schuldsprüchen müssen die Verurteilten die Gerichtskosten bezahlen.

(apa/red)

3.7.2008 16:47