Freitag, 4. Juli 2008

Weiteres Opfer im Liechtenstein-Prozess:
Textilfabrikant sagt vor Landesgericht aus

  • Mann wurde mit Kontoauszug der Bank erpresst
  • Angeklagte haben rund 2.300 Datensätze gestohlen

Im Prozess um die mutmaßliche Erpressung der Liechtensteinischen Landesbank LLB und ihrer Kunden hat ein weiteres mutmaßliches Erpressungsopfer ausgesagt. Der Textilfabrikant aus Süddeutschland sagte vor dem Landgericht der nordostdeutschen Stadt Rostock, ein Mann habe ihn mit einem Kontoauszug der Bank konfrontiert und gedroht, ihn an die Finanzbehörden weiterzugeben.

Der Unternehmer gab an, er habe ihn aus seinem Büro geworfen und gedroht, die Polizei zu rufen. Als ihm ein Überwachungsvideo von dem Verdächtigen in dem Fall gezeigt wurde, sagte der Zeuge, dieser sei nicht der Mann, der ihn aufgesucht habe.

Mit gestohlenen Datensätzen erpresst
Die drei Angeklagten in dem Verfahren sollen laut Anklage rund 2.300 gestohlene Datensätze über mögliche Schwarzgelder von LLB-Kunden erworben und die Bank sowie Kunden damit erpresst haben. Der Hauptangeklagte gesteht den Handel mit den Daten ein, weist aber den Vorwurf der Erpressung zurück. Ihm sei es um ein legales Geschäft gegangen. Die Bank soll 9 von ausgehandelten 13 Mio. Euro gezahlt haben, bevor die Angeklagten verhaftet wurden. Das Verfahren gegen den Mann, der den Unternehmer erpresst haben soll, wurde abgetrennt.

Die Bewährungshelferin eines der Mitangeklagten gab eine Einschätzung von dessen Persönlichkeit ab. Der vorbestrafte Mann sei verlässlich und zeige großes Interesse an seiner Familie. Nach seiner letzten Haft habe er ihr gesagt, die negative Entwicklung in seinem Leben habe ein Ende gefunden. Dies habe sie ernst genommen.

Verteidigung übt Kritik
Am Ende des Verhandlungstages kam es erneut zu einem Wortgefecht zwischen Anklage und Verteidigung. Die Verteidiger kritisierten, dass die Staatsanwaltschaft mehrfach Belastungszeugen aus diesem Verfahren im Rahmen der Ermittlungen zu dem abgetrennten Verfahren vernommen hätten. Die Verteidiger hätten so keine Gelegenheit gehabt, die Zeugen, deren Glaubwürdigkeit sie anzweifeln, auch zu befragen. Der Richter kritisierte ebenfalls das Verhalten der Anklage und warnte, dass dadurch eine Aussetzung des Verfahrens drohen könnte, wie es die Verteidigung beantragt hatte.

(apa/red)

4.7.2008 17:24