Paket zu Familie und Home-Ehe vertagt: Für Beschluss im Ministerrat fehlt die Zeit
- Eintragung der Homo-Ehe am Standesamt ein Thema
- Verhandlung zwischen Berger & Fekter kaum relevant
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Der Arbeitsplan der Regierung gerät weiter ins Wanken, denn der für Juni geplante Beschluss des Familienrechtspakets kommt vor der Sommerpause nicht mehr zustande. Wie aus Justiz- und Innenministerium bestätigt wurde, sollen das Gesetzesbündel nun beim Sommerministerrat am 6. August auf den Weg gebracht werden. Die Verschiebung erfolgte aber offenbar einvernehmlich.
Besonders bei den homosexuellen Lebenspartnerschaften war zuletzt nichts weiter gegangen. Eine Verhandlungsrunde zwischen Justizministerin Berger und der neuen Innenministerin Fekter scheint das Thema zwar wieder ins Rollen gebracht zu haben, für einen Beschluss im letzten Ministerrat vor der Sommerpause sei die Zeit jedoch zu knapp.
Bei der homosexuellen Lebensgemeinschaft spießte es sich zuletzt am Widerstand der ÖVP gegen die von Berger geplante Eintragung am Standesamt. Die Volkspartei plädierte für die Registrierung der "Homo-Ehe" beim Bezirksgericht. Bringen soll die Lebenspartnerschaft die Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt (auch nach der Scheidung) sowie zur gemeinsamen Wohnung und zur Treue. Außerdem kann auch der Name des Partners (oder ein Doppelname) angenommen werden.
Pflicht zur Beratung bei einvernehmlicher Scheidung
Das Familienrechtspaket enthält unter anderem die - von der ÖVP abgelehnte - Beratungspflicht durch einen Rechtsanwalt, Notar oder eine Familienberatungsstelle auch bei einvernehmlichen Scheidungen. Damit soll verhindert werden, dass (vor allem) Frauen über den Tisch gezogen werden und etwa bei den Pensionsansprüchen durch die Finger schauen. Für streitige Verfahren ist eine verpflichtende Beratung nur für den Kläger oder die Klägerin vorgesehen.
Das Gewaltschutzgesetz bringt unter anderem die Möglichkeit, Gewalttäter doppelt so lang (bis zu sechs Monate) aus der Wohnung wegzuweisen. Außerdem können Betretungsverbote künftig nicht nur gegen Familienangehörige, sondern auch gegen gleichgeschlechtliche Partner und Bewohner einer Wohngemeinschaft verhängt werden. (APA/red)
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