Anwaltsplädoyers im BAWAG-Prozess:
Staatsanwalt fordert Schuldsprüche für alle
- Rechtsanwalt Schubert hofft auf Freispruch Elsners
- Den neun Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft
·Keine Verschwörung
im BAWAG-Prozess
Staatsanwalt weist diese
Theorien weit von sich
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Prozess verschärft
Von Elsner mit verbaler
Entgleisung kommentiert

Im Finale des nun fast ein Jahr dauernden BAWAG-Strafprozesses hat am 113. Verhandlungstag Staatsanwalt Georg Krakow Schuldsprüche für alle neun Angeklagten gefordert. Der Hauptangeklagte Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner habe nach 48 Arbeitsjahren in der BAWAG ein "Desaster" zu verantworten. Auch aus Gründen der Generalprävention sollten Strafen verhängt werden. Elsners Verteidiger Wolfgang Schubert bat um einen Freispruch oder eine angesichts der verbleibenden Lebenserwartung von 6,7 Jahren angemessene Strafe für seinen 73-jährigen Mandanten.
Elsner habe bei der "diskreten Abwicklung" der Verluste nur das Wohl der Bank im Auge gehabt, so sein Anwalt. Den neun Angeklagten drohen wegen Untreue und Bilanzfälschung bis zu jeweils zehn Jahre Haft. Ein Urteil wird für nächste Woche erwartet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
"Klassische Untreue"
Als Vertreter der jetzigen BAWAG - die Bank ist Privatbeteiligte im Verfahren - schloss sich der Strafrechtsprofessor Wolfgang Brandstetter Krakows Ausführungen an und warf den Angeklagten "klassische Untreue" vor. Dazu brauche es keine persönliche Bereicherung. Die Kreditbesicherung für die Kredite an Wolfgang Flöttl sei nach dem "Münchhausen-Prinzip" erfolgt. "Aber auch gerade für das Bankgeschäft gilt: Man kann sich nun einmal nicht am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen!", so Brandstetter.
Für den ebenfalls Privatbeteiligten ÖGB, ehemals BAWAG-Eigentümer, erinnerte Michael Rovina an den Schaden für den Gewerkschaftsbund. Mitgliedsbeiträge seien leichtfertig verspielt worden, 1,3 Millionen ÖGB-Mitglieder hätten das Recht, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und der Schaden so weit als möglich wieder gut gemacht werde. "Gegen dieses Diktat der Vertuschung ist jeder Eigentümer machtlos", verurteilte er die Geheimhaltung der Flöttl-Verluste. Der ÖGB sei mit Haftungen konfrontiert worden, von denen er gar nichts gewusst habe. Doch auch nach dem Notverkauf der BAWAG werde es weiterhin einen Gewerkschaftsbund geben.
Abrechnung mit "Königtum BAWAG"
In seinem rund zweieinhalbstündigen Plädoyer rechnete Staatsanwalt Krakow mit dem "Königtum BAWAG" ab. Unter Elsners autoritärer Führung sei kein Widerspruch möglich gewesen. Auf die Kontrolle der Sondergeschäfte mit Flöttl, die eigentlich dem Aufsichtsrat versprochen wurde, habe Elsner sofort verzichtet. Auch nach dem ersten großen Verlust durch Flöttl habe man diesem wieder "die Taschen mit Geld aus der Goldgrube gefüllt und ins Casino geschickt".
Krakow wies auch "krause Verschwörungstheorien" Elsners zurück: Es handle sich keineswegs um einen "Schauprozess" oder ein "DDR-Verfahren", konterte er den zahlreichen Vorwürfen des Hauptangeklagten. Selten hätten in einem Verfahren die Angeklagten so ausführlich Stellung nehmen können. Für die erst mit Beginn der Hauptverhandlung aufgebrachten Vermutungen, dass Flöttl die verlorenen BAWAG-Milliarden nicht verspekuliert, sondern für sich behalten habe, gebe es keine Hinweise.
Für Anwalt Schubert ist Flöttl der Schuldige
Elsners Verteidiger Schubert sieht als Schuldigen für die Verluste nicht Elsner, sondern Flöttl. Dieser habe "den Karren gegen die Wand gefahren", er habe der BAWAG Risikostreuung vorgetäuscht und Vereinbarungen zum Risiko überschritten. Elsner habe die Sondergeschäfte mit Flöttl 1995 ohne Geheimhaltung wieder aufgenommen. Alle Handlungen nach dem ersten großen Flöttl-Verlust 1998 sollten nur das Fortbestehen der BAWAG sichern, so der Anwalt. Kein einziger BAWAG-Kunde habe in Folge der Verluste sein Geld verloren.
(APA/red)
