Keine Todesstrafe für US-Kinderschänder:
Oberster Gerichtshof untersagt Grausamkeit
- Wenn Vergewaltigung nicht zum Tod geführt hat
- Mehrre US-Bundesstaaten lassen Todesstrafe zu
Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Verhängung der Todesstrafe für Kinderschänder untersagt. Mit fünf gegen vier Stimmen entschieden die Richter des Supreme Court, dass die Vergewaltigung Minderjähriger nicht mit dem Tod bestraft werden darf, wenn sie nicht "zum Tode des Kindes geführt hat und nicht dieses Ziel hatte". Die Hinrichtung sei eine "grausame Strafe", die nach der US-Verfassung für die Vergewaltigung von Kindern nicht angemessen sei.
In den vergangenen Jahren wurden Kinderschänder in den USA mit zusehends härteren Strafen belegt, die oftmals auf 25 Jahre oder lebenslänglich festgesetzt wurden. In mehreren Bundesstaaten wurde auch die Verhängung der Todesstrafe zugelassen. Vor fünf Jahren wurde im Bundesstaat Louisiana erstmals ein Gefangener in einem solchen Fall zum Tod verurteilt: Der 43-jährige Patrick Kennedy war für schuldig befunden worden, die Tochter seiner Partnerin missbraucht zu haben, als sie acht Jahre alt war. (apa/red)

