Ermittlungen gegen U-Ausschussmitglieder:
Vorwürfe wegen Amtsgeheimnisverletzung
- Staatsanwaltschaft hat Stafverfahren eingeleitet
- Anhörungsdetails unerlaubterweise weitergegeben

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Die Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Innenministeriumsaffäre vom 25. Juni hat strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet. Das Verfahren wird formal gegen unbekannte Täter geführt. Aus den Umständen ist aber klar, dass sich der Verdacht gegen Mitglieder des U-Ausschusses richtet.
"Wie wir vorgehen und wie die konkreten Ermittlungsschritte aussehen, wird von unserer Seite nicht öffentlich kommuniziert", sagte Schnell. Man wolle auf jeden Fall herausfinden, wer während bzw. nach der nicht-medienöffentlichen Anhörung im U-Ausschuss Pressevertretern Details anvertraut hatte, die Staatsanwalt Peter Gildemeister - er leitet die Ermittlungen in der Causa Innenministerium - in seiner Befragung zu Protokoll gegeben hatte.
Gildemeisters Angaben zufolge soll die Anklagebehörde rund um Vorgänge im Innenressort unter der mittlerweile verstorbenen früheren Ministerin Prokop in mehreren Vorhabensberichten die Einleitung von Strafverfahren gegen den ehemaligen Chef des Bundeskriminalamts, Herwig Haidinger, Doris Ita, die Ex-Frau des ehemaligen Prokop-Kabinettschefs Philipp Ita, den mittlerweile suspendierten und wegen Amtsmissbrauchs in erster Instanz abgeurteilten Wiener Landespolizeikommandanten Horngacher sowie den Haidinger-Vertrauten Gerhard Schneider vorgeschlagen haben.
Bei der Staatsanwaltschaft zeigte man sich empört, dass diese der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Absichten, die überdies noch der Genehmigung seitens der Oberstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums bedürfen, den Weg an die Öffentlichkeit fanden. Gildemeister hätte die an ihn gerichteten Fragen in der Überzeugung beantwortet, "dass diese Antworten den Raum nicht verlassen", hieß es. (apa/red)
