VfGH verlangt 'Reparatur' des Bleiberechts:
Antragsrecht künftig für Betroffenen selbst
- Innenministerium äußert grundsätzliche Bedenken
- Keinerlei Einfluss auf laufenden Fall Arigona Zogaj

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Noch gar nicht im Amt hat die neuen Innenministerin Maria Fekter eine herausfordernde Aufgabe bekommen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob Teile des humanitären Niederlassungsrechts auf. Konkret wurde die Bestimmung, wonach der humanitäre Aufenthalt nur "von Amts wegen", sprich nur auf Initiative der Behörden, erteilt werden kann, für verfassungswidrig erklärt und ein Antragsrecht für die Betroffenen gefordert.
Dem Gesetzgeber hat der VfGH eine Reparaturfrist bis Ende März 2009 eingeräumt. Das Innenministerium "akzeptierte" die Entscheidung, verwies aber auf schon zuvor artikulierte Einwände.
Berufungsmöglichkeit
Anträge auf humanitären Aufenthalt sollen laut VfGH-Entscheidung künftig bei den Landeshauptleuten gestellt werden können. Bei negativem Bescheid sollen Betroffene beim Innenminister Berufung einlegen dürfen. Die Entscheidungen sollen dann letztendlich vom Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof kontrollierbar sein. Bisher hatten Zuwanderer nur auf Initiative der Behörden Chance auf Erteilung des humanitären Aufenthaltstitels, der Innenminister musste dem Ansuchen zustimmen.
"Für Gnadenrechte ist im Rechtsstaat kein Platz", erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger zum Urteil. In seiner Begründung verweist der VfGH auf das Recht auf Privat- und Familienleben. Hier gehe es um "massive Interessen des Einzelnen", bei denen es dem Rechtsstaat widerspreche, kein Antragsrecht zu haben, so Holzinger.
Bedenken aus den Innenministerium
Die Entscheidung sei "natürlich zu akzeptieren und umzusetzen", hieß es dazu im Innenministerium. Gleichzeitig verwies man darauf, dass man grundsätzliche Bedenken schon im Vorhinein geäußert habe. Durch diese VfGH-Entscheidung entstehe ein neuer, zusätzlicher Instanzenzug, der zu einer deutlichen Verzögerung und Verlängerung von Verfahren führen könne.
SPÖ begrüßt VfGH-Spruch
Begrüßt wurde der VfGH-Spruch von der SPÖ. SP-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni plädierte dafür, die neunmonatige Reparaturfrist nicht auszunützen, sondern bereits im Herbst eine entsprechende Reform zu beschließen. Fekter rief er dazu auf, umgehend eine Vorlage für ein neues Bleiberecht auszuarbeiten. Justizministerin Maria Berger sah im Urteil des Verfassungsgerichtshofes eine "Stärkung des Rechtsstaats".
Forderungen der Opposition
Die Opposition deckte Fekter mit Forderungen zur Causa ein, wenn auch naturgemäß mit recht unterschiedlichen: So verlangte der Grüne Bundessprecher Alexander Van der Bellen anstelle des "derzeitigen Willkürrechts des Innenministers" die Schaffung eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Der FPÖ-Abgeordnete Manfred Haimbuchner forderte Klarheit im Fall Zogaj und eine Abschaffung des humanitären Bleiberechts. BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz rief Fekter auf, entweder das Bleiberecht zu streichen oder das Sechs-Punkte-Programm seiner Partei zu diesem Bereich umzusetzen.
Appelle an Fekter kamen auch aus Oberösterreich. Der oberösterreichische Umweltlandesrat und Grünen-Chef Rudi Anschober verlangte bis zur Gesetzesreparatur einen Abschiebestopp für Langzeitintegrierte. Grundsätzlich erfreut zeigten sich auch soziale Organisationen wie die Caritas oder die Volkshilfe sowie das Liberale Forum.
(apa/red)
