Freitag, 27. Juni 2008

Begutachtungsfrist zum Pflegegeld endet: Buchinger plant Erhöhung um 5 Prozent

  • Seniorenvertreter fordern weitergehende Maßnahmen
  • "Einmalige Anhebung sicherlich nicht ausreichend"

Heute endet die Begutachtungsfrist der von Sozialminister Buchinger ausgearbeiteten Novelle zur Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent ab 2009. Neben der Anhebung der Sozialleistung linear über alle Pflegestufen sieht die Novelle eine verbesserte Pflegegeldeinstufung für schwer behinderte Menschen vor. Der Entwurf wird grundsätzlich begrüßt, weitergehende Maßnahmen werden aber gefordert.

So würdigen der Österreichische Seniorenrat, die Vorarlberger Landesregierung, der Arbeiter Samariterbund (ASBÖ) sowie der Österreichische Zivil-Invalidenverband (ÖZIV) zwar das Bemühen, für die Bedürftigen Verbesserungen zu schaffen, gleichzeitig wird in allen bisher eingelangten Stellungnahmen eine stärkere Anhebung des Pflegegeldes gefordert. Der Seniorenrat wies darauf hin, dass angesichts der lediglich zweimaligen Erhöhung in den letzten 15 Jahren eine bloß einmalige Anhebung in dieser Legislaturperiode "sicherlich nicht ausreichend" sei. Für die Pflegestufen 5 bis 7 verlangen die Senioren außerdem, dass es eine "deutlich größere Erhöhung" von 500 Euro geben müsse.

Die Vorarlberger Landesregierung verweist wie auch der ASBÖ und der ÖZIV darauf, dass der reale Kaufkraftverlust des Pflegegeldes weitaus größer ist als die bisherigen Anhebungen. Auch die geplante fünfprozentige Erhöhung könne dies nicht wettmachen.

Grundsätzlich positiv bewertet der Seniorenrat die Bestrebung, dass bei Menschen mit schweren Behinderungen dem erhöhten Aufwand durch eine Pauschalierung Rechnung getragen werden soll. Die Pensionistenvertreter wünschen sich aber, dass bei Personen, die 24 Stunden lang beaufsichtigt werden müssen, zumindest Pflegestufe 3 oder höher vorliegen soll. (apa/red)

27.6.2008 17:19