Montag, 23. Juni 2008

Das große Zittern vor dem bitteren Ende:
Die Schlussplädoyers im BAWAG-Prozess

  • Monsterprozess kommt endlich in die Zielgerade
  • Diese Woche wird Urteil vom Schöffensenat erwartet

Heute geht der BAWAG-Prozess in seine letzte Runde. Nach dem Verhandlungstag stehen in den nächsten Tagen die Schlussplädoyers auf der Tagesordnung. Im Endspurt wird um die Strafhöhe gestritten. Was die neun Angeklagten erwarten könnte.

Morgen geht der Monsterprozess Bawag in die Zielgerade. Zuerst wird Staatsanwalt Georg Krakow im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts sein Schlussplädoyer halten. Dann sind die Verteidiger der neun Angeklagten an der Reihe. Und am Ende - voraussichtlich Donnerstag - wird sich der aus je zwei Berufs- und Laienrichtern bestehende Schöffensenat zur Beratung zurückziehen. Richterin Claudia Bandion-Ortner: "Eine Urteilsverkündung am 3. Juli ist möglich."

Keine Hoffnung auf Freispruch
Obwohl bis zur Verkündung des Urteils für alle beteiligten Personen die Unschuldsvermutung gilt, ist unter prozessbegleitenden und -beobachtenden Juristen die Meinungsbildung zum Verfahrensausgang längst abgeschlossen. Zwar hoffen alle Strafverteidiger auf einen Freispruch, realistische Chancen dafür sieht im Gespräch mit FORMAT jedoch keiner. Auch aus Sicht des Gerichts ist die Schuldfrage zum Großteil geklärt. Immerhin lässt die Beweislage wenig Interpretationsspielraum. Beraten wird im Wesentlichen über die Strafhöhe.

Anklageschrift
In seiner Anklageschrift hat Krakow zu Prozessbeginn für alle neun Delinquenten die Höchststrafe von zehn Jahren gefordert. Daran hat sich nach 111 Verfahrenstagen nichts geändert. Fest steht, dass das Gericht die Strafen in abgestufter Form verhängen wird. Einen Einfluss auf die Strafhöhe haben:

>> die kriminelle Energie mit der Einzelne die Tat begangen haben;

>> der Beitrag der Angeklagten zum 1,4 -Milliarden-Euro-Gesamtschaden;

>> die Kooperation mit der Polizei bei der Verbrechensaufklärung;

>> das frühe Geständnis der Tat während der Hauptverhandlung.

Mitgehangen heißt mitgefangen
Das gilt für Elsners rechte Hand, Peter Nakowitz. Dass er Elsner weisungsgebunden war, mindert seine Verantwortung. Trotzdem drohen ihm vier Jahre teilbedingt.

Wolfgang Flöttl hingegen, der den Milliardenschaden verursachte, hat sich über die Monate erfolgreich als glückloser Spekulant inszeniert. Er war der Hauptprofiteur, der seinen elitären Lebensstil (Privatjet, Manhattan-Wohnung und Bermuda-Villa) mit Bawag-Geld finanziert hat. Dass er die Frechheit besaß, inmitten der Krise der Bawag einen 90-Millionen-Euro-Kredit zu entlocken - die Untreue hat er gestanden -, wird Flöttl mit einer Haftstrafe bezahlen. Seine Kooperation mit Krakow dürfte das Maß von sechs auf drei Jahre (ein Jahr unbedingt) drücken.

Wie hoch die Strafen tatsächlich sein werden und ob Freisprüche drinnen sind, wird sich erst am 3. Juli weisen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Die ganze Geschichte lesen Sie im aktuellen FORMAT 25/2008.

23.6.2008 08:28