Freitag, 20. Juni 2008

Muss Ex-Ustascha-Kämpfer vor Gericht? Kroatien will NS-Fall wieder neu aufrollen

  • 95-Jähriger lebt seit Jahren unbehelligt in Klagenfurt
  • Plus: Haider hält schützende Hand über 'nette Familie'

Ist der in seiner Heimat wegen Nazi-Kriegsverbrechen gesuchte Kroate Milivoj Asner vernehmungsfähig? Eine amtsärztliche Untersuchung hat ihm schwere Demenz bescheinigt. Dem widerspricht ein Interview in der britischen Zeitung "Sun", in der Asner sich bereit erklärt, vor Gericht auszusagen. Von seinem geistigen Zustand hängt auch ab, ob der 95-Jährige in Kärnten bleiben darf. Österreichischer Staatsbürger ist er seit den 90er Jahren nicht mehr.

Drei Gerichtsgutachten liegen inzwischen vor, die dem mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrecher Vernehmungs- und Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. Das jüngste wurde im April vom Psychiater Reinhard Haller erstellt. Eine Asner zugeschriebene Aussage in der "Sun", er sei bereit, vor Gericht auszusagen, hatte in den vergangenen Tagen für heftige Debatten gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt veranlasste deshalb eine neuerliche Überprüfung von Asners Gesundheitszustand. Dieser sei unverändert, hieß es seitens der Sicherheitsdirektion auf APA-Anfrage, Asner sei nicht vernehmungsfähig.

Staatsbürgerschaft erschlichen?
Nicht bestätigt werden konnten Medienberichte, wonach Asner nach wie vor österreichischer Staatsbürger sei. Asner kehrte Anfang der 1990er Jahre - nach dem Zerfall Jugoslawiens - nach Kroatien zurück und beantragte dort die kroatische Staatsbürgerschaft. Damit verlor er automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft. Vor einigen Jahren tauchte er jedoch in Klagenfurt auf und erklärte, er wolle die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen und die österreichische behalten. Dies sei ihm gewährt worden, zum damaligen Zeitpunkt habe es keine Veranlassung für eine Ablehnung gegeben, sagte ein Beamter der Landesregierung auf APA-Anfrage.

Als dann die Justiz aktiv wurde, weil die Kriegsvergangenheit Asners bekannt wurde, stellte sich heraus, dass Asner die Behörde belogen hatte und längst schon kroatischer Staatsbürger geworden war. Die Gewährung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft war damit nichtig, weil sie unter falschen Voraussetzungen "erschlichen" worden. Der dem inzwischen 95-Jährigen ausgestellte heimische Reisepass ist somit ungültig.

Weiß nicht mal wie er heißt
Auf das Einziehen der Dokumente wurde - nachdem inzwischen bereits das Gutachten des Psychiaters Haller über Asners dementiellen Zustand vorlag - verzichtet. Asner könne mit dem Pass aber nichts anfangen, hieß es, da dieser sich bei einer Kontrolle sofort als ungültig erweisen würde. Dass der Kroate noch einmal ausreisen möchte, sei außerdem sehr unwahrscheinlich. "Der weiß ja die meiste Zeit nicht einmal mehr, wie er heißt", sagte ein Polizeibeamter am Freitag.
(apa/red)

20.6.2008 14:36