Montag, 16. Juni 2008

Grasser muss vor U-Ausschuss aussagen: Erneute Konfrontation mit seinem "Dossier"

  • Ex-Minister von politischer Vergangenheit eingeholt
  • BIA-Besuch bei Vranitzkys Schwiegermutter erörtert

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird diese Woche von seiner politischen Vergangenheit eingeholt. Heute, dem zweiten Sitzungstag des Untersuchungsausschusses zur Innenministeriumsaffäre, ist er als Auskunftsperson geladen. Die Themen seiner Befragung dürften ihm aus dem Banken-U-Ausschuss bereits bekannt vorkommen: das so genannte Grasser-Dossier und Großkreditabfragen der FMA eines SPÖ-Kredits bei der BAWAG. Weitere Zeugen auf der Liste dieser Woche: Christoph Pöchinger, Ex-Pressesprecher der ehemaligen Justizministerin Karin Gastinger sowie einige Mitglieder der Staatsanwaltschaft.

Grasser wird von den Abgeordneten erneut mit seinem "Dossier" konfrontiert werden. Dieses Strategiepapier zur BAWAG-Affäre war von seinen Mitarbeitern Ende Mai 2006 an die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) verschickt worden. Hintergrund von Grassers Ladung ist die Frage, ob das Finanzministerium im Wahlkampf gezielt Munition gegen die SPÖ beschafft hat.

BIA im Fokus
Das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) rückt danach in den Mittelpunkt des Interesses. Konkret sollen die Vorgänge rund um den Besuch des BIA bei der Schwiegermutter von Ex-Bundeskanzler Franz Vranitzky im Altersheim durchleuchtet werden. Dazu geladen sind Gert Krachler und Franz Eckerstorfer, jene zwei Beamten, die Vranitzkys Schwiegermutter Vorort aufsuchten. Den Abschluss der Zeugenbefragungen bildet Alois Gappmeier von der Soko-BAWAG.

Gestern drehte sich zunächst alles um die Frage, wie vertrauliche Dokumente im Zusammenhang mit dem BAWAG-Prozess in die Medien gelangen konnten. Dabei ging es insbesondere um die Veröffentlichung der Anklageschrift des BAWAG-Prozesses im Wochenmagazin "News". Gastinger-Sprecher Pöchinger steht unter Verdacht, das Schriftstück an den mittlerweile verstorbenen Journalisten Alfred Worm weitergegeben zu haben. In Oberösterreich wurde gegen ihn aus diesem Grund bereits ein Strafverfahren eingeleitet. Er könnte sich daher auch vor dem Ausschuss mit Berufung auf das Verfahren der Aussage entschlagen.


(apa/red)

16.6.2008 12:36