Montag, 19. Mai 2008

Keine Strafzettel für ausländische Fans?
Verschärfte Kontrollen zur EURO gefordert

  • Grenzüberschreitende Vollstreckung selten möglich
  • Vergehen müssen daher vor Ort abgestraft werden

Tausende Fußball-Fans werden während der EURO 08 mit dem Auto nach Österreich reisen. Die EM-Besucher können ungeschoren durch die Alpenrepublik rasen, ohne Verkehrssünden bezahlen zu müssen, kritisierte der ÖAMTC. Grundvoraussetzung für eine Strafvollstreckung wäre nämlich, dass die beiden involvierten Länder - Urlaubsort und Herkunftsland des Bestraften - die gesetzlichen Möglichkeiten dafür geschaffen haben. Dies sei oft nicht der Fall.

Theoretisch sollte es seit mehr als einem Jahr möglich sein, nicht bezahlte Strafen ab 70 Euro zwangsweise im Heimatland des Urlaubers einzutreiben. Vorgesehen sei die grenzüberschreitende Vollstreckung in einem EU-Gesetz, bis dato hätten erst zehn von 27 Staaten entsprechende Regelungen erlassen, so der Club.

Verschärfte Kontrollen gefordert
Um Verkehrssünder während der EM zur Kasse zu bitten, sei es daher notwendig, im Juni verstärkt Polizeianhaltungen durchzuführen. Denn für die Beamten gebe es nach wie vor die Möglichkeit, ausländische Verkehrssünder an Ort und Stelle abzustrafen und den Betrag sofort einzukassieren. Die komplizierte, durch Übersetzung teure und oft aussichtslose Nachsendung eines Strafzettels ins Ausland werde dadurch überflüssig.

Österreich selbst zähle bei der Amtshilfe zur Verfolgung von österreichischen Verkehrssündern im Ausland zu den Musterschülern. Den ausländischen Behörden werde bereitwillig Auskunft über Zulassungsbesitzer und Lenker gegeben. Ausländische Ämter würden dies aber oft verweigern.

Modernere Infrastruktur erforderlich
Die Regierung müsse vor allem mit den Nachbarstaaten Vereinbarungen über die gegenseitige Auskunftserteilung treffen, forderte der Club. Weiters müssten bei fixen Radarkabinen die Fahrzeuge auch von vorne fotografiert werden, damit der Lenker erkennbar sei und ausgeforscht werden könne. Laut dem ÖAMTC plant das Innenministerium ab 2009 schrittweise den Einsatz von Radarboxen mit Frontkameras auf Infrarotbasis zu koppeln. Bei gröberen Verkehrsübertretungen, für die kein Organmandat vorgesehen ist, sollen Kautionen hinterlegt oder persönliche Gegenstände beschlagnahmt werden. (apa/red)

19.5.2008 12:24