Freitag, 23. Mai 2008

VW-Betriebsrat gegen die EU-Kommission: Sperrminorität Niedersachsens soll bleiben

  • Osterloh: "EU nimmt den Menschen Schutzfunktion"
  • Deutsche Regierung laviert zwischen den Positionen

Im Streit um das neue VW-Gesetz will der Betriebsrat die Beschäftigten des deutschen Konzerns gegen die Europäische Kommission in Stellung bringen. An allen europäischen Standorten solle eine Unterschriftenaktion gestartet werden, kündigte die Arbeitnehmervertretung an. Damit solle die EU-Kommission aufgefordert werden, das von Deutschlands Justizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagene VW-Gesetz unangetastet zu lassen. Dies hätten die Betriebsratsvertreter aller Konzernmarken beschlossen.

Die deutsche Regierung wird eine Änderung des VW-Gesetzes beschließen, die dem Land Niedersachsen weiterhin einen entscheidenden Einfluss bei Europas größtem Autobauer sichert. Niedersachsen kann damit mit seinem Stimmanteil von knapp über 20 Prozent wichtige Entscheidungen blockieren und den Einfluss von VW-Hauptaktionär Porsche beschneiden. Die Beibehaltung der Sperrminorität hat die EU-Kommission bereits auf den Plan gerufen. Notfalls werde man erneut juristisch gegen Deutschland vorgehen.

EU-Kommission nimmt Schutzfunktion
"Die EU-Kommission sollte endlich Schluss damit machen, den freien Kapitalverkehr zum zentralen Grundwert Europas zu erklären", erklärte Betriebsratschef Bernd Osterloh. "Ich kann nicht erkennen, was die EU-Kommission umtreibt, Tausenden von Arbeitnehmern in Europa Schutzfunktionen zu nehmen, um wenigen Milliardären einen Gefallen zu tun." Die Menschen wollten ein soziales Europa. "Kapitalverkehrsfreiheit, bei der die Arbeitnehmer am Ende immer die Dummen sind, steht nicht auf ihrer Wunschliste", sagte Osterloh.

Die deutsche Regierung hält sich bei dem geplanten Gesetz offenbar aber noch eine Hintertür offen. Im Gesetzesentwurf soll eine Klausel verankert werden, dass bei rechtlichen Schritten der EU-Kommission die Sperrminorität des Landes Niedersachsen doch noch gestrichen werden könnte. Sollte die EU-Kommission, wie von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy signalisiert, erneut ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, würde sich die deutsche Regierung verpflichten, ihren Gesetzesentwurf entsprechend zu ändern. Die endgültige Entscheidung über diese Protokollnotiz soll am Dienstag fallen. Ein Sprecher von McCreevy hatte am Donnerstag erklärt: "Wir bestehen darauf, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt wird." Dazu gehört für McCreevy auch die Abschaffung des De-facto-Vetorechts für das Land Niedersachsen bei Volkswagen. Der neue Gesetzesentwurf werde unter diesen Kriterien beurteilt werden, sagte der Sprecher. McCreevy habe seinen Standpunkt bereits im April der deutschen Bundesregierung schriftlich mitgeteilt.

Kritik von Porsche
Der Sportwagenbauer Porsche hat die Neufassung des VW-Gesetzes kritisiert. "Das ist nicht das, was wir uns wünschen", sagte ein Sprecher. Doch trotz der Einigung der Bundesregierung blickt Porsche Angaben aus Unternehmenskreisen zufolge "gelassen nach vorne". Grund dafür ist, dass sich die Regierung ein Hintertürchen offenhalten will.

Im April war Porsche auf der VW-Hauptversammlung mit einem Antrag auf Änderung der VW-Satzung gescheitert. Porsche wollte damit die geltende 20-prozentige Sperrminorität auf 25 Prozent erhöhen lassen. Unmittelbar nach der Hauptversammlung hatte Porsche Widerspruch eingelegt. Bisher seien noch keine juristischen Schritte eingeleitet worden, sagte ein Sprecher. Der Sportwagenbauer hat dafür aber noch bis Montag Zeit, dann läuft die Frist aus. Es wird ein langes juristisches Tauziehen erwartet.

Porsche hält derzeit rund 31 Prozent an VW und will die Mehrheit bei Europas größtem Autobauer in den nächsten Monaten übernehmen. Die geplante Mehrheitsübernahme wird von der EU-Kommission wettbewerbsrechtlich geprüft, eine Entscheidung soll bis zum 18. Juni fallen. Zweitgrößter VW-Anteilseigner ist Niedersachsen mit 20,3 Prozent.

(apa/red)

23.5.2008 11:51