Freitag, 23. Mai 2008

Berger nimmt Korruptions-Gesetz in Schutz:
Ausnahmen für Parlamentarier verteidigt

  • BZÖ-Chef: "Gesetzesmurcks" des Justizministeriums
  • Auch Grüne fordern Verschärfung bei Abgeordneten

Justizministerin Maria Berger wehrt sich gegen Kritik am neuen Anti-Korruptionsgesetz, das wegen Ausnahmeregelungen für Abgeordnete unter Beschuss geraten ist. Das Strafrechtsänderungsgesetz 2008 beinhaltet Verschärfungen für sogenannte "Amtsträger", also etwa Regierungsmitglieder oder Beamten. Parlamentarier sind von den Anpassungen allerdings ausgenommen.

BZÖ-Chef Peter Westenthaler bezeichnete das in einer Aussendung als "Gesetzesmurks". Bergers Verteidigung: Der Nationalrat habe vergangenes Jahr auf die eigene Ausarbeitung der ihn betreffenden Passagen bestanden.

Wunsch des Parlaments
Das Justizministerium habe im Sommer 2007 einen Entwurf in Begutachtung versenden wollen, der die Strafbarkeit inländischer Abgeordneter "im vollen Umfang der Beamtenstrafbarkeit" vorgesehen hätte, so das Ministerium in einer Aussendung. Auf Wunsch des Parlaments sei das unterblieben. Das Hohe Haus habe auf einer Ausarbeitung der Strafbestimmung im Nationalrat bestanden. Die deutlich eingeschränkte Strafbestimmung der Abgeordnetenkorruption sei dann im Nationalrat im Rahmen des parlamentarischen Prozesses geschaffen worden, argumentiert man. Unter dem Titel "Abgeordnetenbestechung" wird nun im § 304a festgehalten: "Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Nationalrat, Bundesrat, in der Bundesversammlung, in einem Landtag oder Gemeinderat eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft."

Verschärfung durch neues Gesetz
Generell enthält das mit Anfang 2008 in Kraft getretene Anti-Korruptionsgesetz umfangreiche Bestimmungen gegen Bestechung von Amtsträgern, von unerlaubten Geschenken bis zum sogenannten "Anfüttern". Eine geschenkte EURO-Freikarte im Wert von über 100 Euro wäre demnach schon ein strafrechtlich relevantes Delikt.

Westenthaler hält Berger indes für "mehr als rücktrittsreif", wie er in einer Aussendung erklärte. Im Gegensatz zu den "Berger-Plänen" müssten Abgeordnete bei Korruption noch härter bestraft werden als beispielsweise Beamte, findet er. Schließlich hätten sie als gewählte Volksvertreter eine stärkere Verpflichtung zur Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit.

Für eine "Verschärfung des Tatbestandes der Abgeordnetenkorruption" treten auch die Grünen ein. Vergangenen Dezember, als das Gesetz durch den Nationalrat ging, hätten sich "rot-schwarz-blau-orange mit einem zahnlosen und milden Abgeordnetenstraftatbestand selbst geschont", meinte der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser in einer Aussendung. Die Grünen hatten sich als Einzige gegen die Sonderregelung ausgesprochen.

(apa/red)

23.5.2008 18:08